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GmbH Gründung mit einer Vorratsgesellschaft

GmbH Gründung mit einer Vorratsgesellschaft

Existenzgründung
Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland stellt Unternehmensgründern eine Anzahl von Rechtsformen (Unternehmensformen) zur Verfügung und überlässt es in der Regel den Eigentümern oder Gründern, die Entscheidung für eine Bestimmte Rechtsform nach betriebswirtschaftlichen , steuerlichen und andere (z.B. erbrechtlichen) Gesichtspunkten zu treffen. Die wichtigsten Rechtsformen sind privatwirtschaftliche Betriebe, erwerbswirtschaftliche Betriebe und Genossenschaften. Die erwerbswirtschaftlichen Betriebe werden in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt. Eine Vielzahl der Unternehmensgründer entscheidet sich als Start-up für die Gründung einer GmbH. Das Recht der GmbH ist im Gesetz betreffend der Gesellschaften mit Beschränkter Haftung vom 20.05.1988 ist im HGB (Hande