Schlagwort: Erfindung

Welche Rechte hat man bei einer Arbeitnehmererfindung?

Welche Rechte hat man bei einer Arbeitnehmererfindung?

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Täglich werden in Firmen und Einrichtungen innovative Lösungen entwickelt oder technische Verbesserungsvorschläge gemacht. Wem die Rechte an solchen Arbeitnehmer- oder Diensterfindungen zustehen, ist in Deutschland durch die Bestimmungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes geregelt. Sie haben während Ihrer Arbeitszeit eine Erfindung gemacht? Dann sollten Sie – als kreativer Arbeitnehmer – Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Konflikt zwischen Arbeitsrecht und gewerblichem Schutzrecht Aus Sicht des Arbeitsrechtes hat ein Arbeitgeber Anspruch auf sämtliche Arbeitsergebnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geschaffen hat. Macht der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit eine Erfindung oder reicht er einen technischen Verbesserung
Von der Idee zum Verkaufsschlager: Patente anmelden und vermarkten

Von der Idee zum Verkaufsschlager: Patente anmelden und vermarkten

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Auch die besten technischen Innovationen führen nicht automatisch dazu, dass sich der Erfinder über Einnahmen freuen kann. Zuerst sollte er seine Idee patentieren lassen. Im zweiten Schritt gilt es, sie gewinnbringend zu vermarkten. Die Idee schützen lassen: Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg Beim Deutschen Patent- und Markenamt können Sie technische Erfindungen anmelden. Dieser Weg empfiehlt sich dringend, nur so erhalten sie das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Verwertung. Andernfalls können Dritte Ihre Idee kopieren oder selbst patentieren lassen. Sie müssen mit Kosten von etwa 400 Euro und einer Verfahrensdauer von rund drei Jahren rechnen. Ein positiver Bescheid wirkt jedoch rückwirkend bis zum Antragstag; Sie können bereits vor einer Entscheidung mit der Vermarktung begi