Gewinnansprüche bei Diensterfindungen? Was es damit auf sich hat
Bei der Verwertung einer Diensterfindung durch den Dienstherrn entsteht für den Erfinder ein Beteiligungsanspruch. Allerdings sollte zuvor genau geklärt werden, ob und inwieweit es sich überhaupt um eine Diensterfindung handelt.
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