Stiftungen und Genossenschaftsbanken – eine gute Partnerschaft

Viele Menschen, die in ihrem Leben viel Geld verdient oder auch geerbt haben, wollen sicherstellen, dass nach ihrem Tode ihr Vermögen in gute Hände kommt. Wenn es keine Erben gibt, dann werden Vermögen gerne testamentarisch einer Stiftung vermacht. Das hat zum einen den Zweck, etwas Gemeinnütziges zu tun und zum anderen lassen sich auf diese Weise auch noch Steuern sparen. Eine Stiftung muss aber immer mit einer Bank zusammenarbeiten, die das Geld verwaltet. Daher ist es wichtig, die geeignete Bank zu finden.

Damit Geld nicht verloren geht

Die meisten Stiftungen, die eingerichtet werden, dienen einem gemeinnützigen Zweck. Geld soll nicht nur erhalten, es soll nach Möglichkeit auch vermehrt werden. Das ist die Aufgabe der Bank, die das Geld einer Stiftung verwaltet. Die Verwaltung von Stiftungsgeldern ist immer Vertrauenssache. Wenn es um traditionelle Werte wie Vertrauen, Solidarität und Verantwortung geht, haben die Volksbanken Raiffeisenbanken einen besonders guten Ruf, und sind gern gesehene Partner für die Verwaltung und die rentable Anlage von Stiftungsvermögen. Darum arbeiten viele Stiftungen mit den Genossenschaftsbanken zusammen.

Vielfalt an Stiftungen

Stiftungen werden aus ganz unterschiedlichen Motiven ins Leben gerufen, aber die meisten unterstützen eine gemeinnützige Sache. Es gibt:

  • Stiftungen für Kinder
  • Politische Stiftungen
  • Kirchliche Stiftungen
  • Familienstiftungen

Demokratisches Instrument

In der Gesellschaft ist eine Stiftung ein demokratisches Instrument, denn der Stifter kann persönlich entscheiden, was mit seinem Geld geschieht und es auch entgegen politischen oder wirtschaftlichen Tendenzen einer bestimmten Gruppe von Menschen zur Verfügung stellen. Stiftungen haben aber auch einen wirtschaftlichen Wert – gerade in Zeiten, die in finanzieller Hinsicht nicht stabil sind und können auch einen ganz pragmatischen Hintergrund haben und eine große Hilfe für Verbraucher darstellen, wie das zum Beispiel bei der Stiftung Warentest der Fall ist: Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet, um dem Verbraucher durch die vergleichenden Tests von Waren und Dienstleistungen eine unabhängige und objektive Unterstützung zu bieten.

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