Smartphone in die Steuererklärung

Das Smartphone ist nicht nur täglicher Begleiter, sondern in vielen Fällen auch Berufswerkzeug. Egal ob als PDA, für Dienstgespräche oder zur Recherche – das handliche Gerät ist unverzichtbar geworden. So ist es auch möglich, das Smartphone von der Steuer abzusetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert, dass Berufstätige privat getragene Ausgaben rund um den Job als Werbungskosten von der Steuer absetzen können.

Die Voraussetzung dafür ist, dass das Gerät auch nachweislich und hauptsächlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Dazu empfehlen die Experten ein "Smartphone-Tagebuch" in dem die Nutzung des Geräts dokumentiert wird. Dann ist eine steuerliche Anerkennung von bis zu 80 Prozent der Kosten möglich. Bei Geräten, die teurer sind als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) müssen die Kosten inklusive der gezahlten Umsatzsteuer über den Zeitraum von fünf Jahren monatsgenau abgeschrieben werden. Informationen zu Beratungsterminen unter: vlh.de.

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(dpa)