Prokon-Insolvenz: Warnung für Anleger

Was schon seit Wochen befürchtet wurde, ist eingetreten. Der Windparkbetreiber Prokon musste jetzt Insolvenz anmelden. Damit bestätigten sich schon länger dauernde Gerüchte über eine schlechte Geschäftsentwicklung. Rund 75.000 Anleger, die bei Prokon Genussrechte erworben haben, fürchten jetzt um ihr Geld.



Genussrechte als Geschäftsmodell

Die Genussrechtsfinanzierung gehörte jahrelang zum Geschäftsmodell von Prokon. Mit diesem eigenkapitalähnlichen Instrument wurde die Bankenfinanzierung umgangen, Anleger wurden vielmehr direkt geworben. Die folgten bei Zinssätzen von im Schnitt acht Prozent gerne dem Ruf. Dass Genussrechte bei Insolvenz erst nach den Rechten anderer Gläubiger befriedigt werden und daher ein deutlich höheres Risiko besitzen, wurde dabei oft übersehen.

Hohe Renditeversprechen am grauen Kapitalmarkt

Als die schlechten Nachrichten sich häuften, zogen viele Investoren ihr Kapital ab. Das löste schließlich die Insolvenz aus. Für Anleger sollte der Prokon-Fall eine Warnung sein. Am sogenannten ‚grauen Kapitalmarkt‘ gibt es viele Anbieter von Genussrechten oder Unternehmensanleihen, die attraktive Renditen versprechen. Angesichts anhaltend niedriger Zinsen bei fast allen anderen Anlagen springen Anleger auf solche Offerten gerne an.

Nicht blind vertrauen

Wie Prokon zeigt, zahlt sich blindes Vertrauen aber nicht aus. Wer am grauen Kapitalmarkt investiert, sollte sich genauer mit dem jeweiligen Unternehmen beschäftigen und sein Investment laufend überwachen.

Bildquelle: Ezio Gutzemberg – Fotolia