Offene Immobilienfonds – neue Regeln in Kraft

Der Immobilienmarkt boomt. Angesichts wachsender Inflationsängste und mangels rentierlicher Anlagealternativen haben viele Investoren Immobilien als sachwertorientierte Anlagen wiederentdeckt. Eigentlich eine gute Perspektive für offene Immobilienfonds. Doch die Fondsbranche hat mit den Bürden der Vergangenheit zu kämpfen. Jetzt sollen neue Regeln offenen Immobilienfonds mehr Stabilität garantieren.

Das Fondsimage hat gelitten

Bei Anlegern standen offene Immobilienfonds in den letzten Jahren in keinem guten Ruf. Der Grund waren negative Erfahrungen in Folge der Finanzkrise 2007. Damals war die Krise vor allem durch unsolide Immobilienfinanzierungen in den USA ausgelöst worden. Das bewirkte bei vielen Fondsinhabern Ängste. Viele versuchten daher, ihre Anteile an die Fondsgesellschaften zurückzugeben. Dadurch gerieten etliche Immobilienfonds in ernste Liquiditätsschwierigkeiten und mussten geschlossen werden.

Unter dieser Schließungswelle leidet das Marktsegment bis heute. Dies verdeutlichen einige wenige Zahlen. Nach Angaben des Branchenverbandes BVI gibt es (Stand 31.5.2013) in Deutschland 35 offene Publikums-Immobilienfonds mit einem angelegten Vermögen von immerhin gut 82 Mrd. Euro. Elf dieser Fonds mussten krisenbedingt geschlossen werden und befinden sich derzeit in Abwicklung, sie decken 21 Prozent des Immobilienfondsvermögens ab. Bei vier Fonds ist die weitere Zukunft noch nicht klar. Neue Fonds wurden in den vergangenen Jahren kaum aufgelegt.

Mindesthaltedauer und Kündigungsfrist eingeführt

Am 22. Juli ist das neue Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft getreten. Es bringt u.a. auch neue gesetzliche Rahmenbedingungen für offene Immobilienfonds. Der Schutz der Fonds vor einem erneuten ‚Run‘ besitzt dabei Priorität. Das Gesetz sieht für Anteilsinhaber jetzt eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten nach dem Anteilserwerb vor. Gehaltene Anteile dürfen dabei erst nach einer einjährigen Ankündigungsfrist zurückgegeben werden. Diese Neuregelung gilt für alle ab dem Inkrafttreten des Gesetzes erworbenen Anteile an offenen Immobilienfonds. Für frühere Anteilskäufe können noch flexiblere Regelungen genutzt werden.

Keine spekulative Anlage

Derzeit lässt sich noch nicht abschätzen, wie der Markt auf diese neuen Regeln reagieren wird. Die längeren Haltedauern und -fristen bringen Anteilsinhabern einerseits Vorteile, denn sie tragen zur Stabilisierung der Fonds bei. Andererseits schränken die Regelungen die Flexibilität der Anleger deutlich ein. Sie machen eins deutlich, auch für Immobilienfonds gilt wie für den direkten Immobilienerwerb: wer sein Kapital hier investiert, bindet es längerfristig. Für kurzfristige Spekulationen eignet sich das Investment nicht.


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