Nießbrauchrecht bei Immobilien mindert Pflichtteil des Erben

Kiel – Ein Nießbrauchrecht mindert den Wert einer Immobilie. Das hat auch Folgen für Erbfälle: Denn der Pflichtteil fällt bei einem mit einem solchen Recht vererbten Grundstück geringer aus.

In einem Fall am Landgericht Kiel räumte der Erblasser seiner Lebensgefährtin zu Lebzeiten ein lebenslanges hälftiges Nießbrauchsrecht an seinem Grundstück ein. Nach der Hochzeit mit der Frau setzte er sie testamentarisch zu seiner Alleinerbin ein. Nach seinem über ein Jahrzehnt späteren Tod machte sein Sohn aus erster Ehe Pflichtteilsrechte gegenüber der Stiefmutter geltend. Dabei setzte er den Wert des Grundstückes so an, als wäre sie nicht mit einem Nießbrauchsrecht belastet.

Zu Unrecht urteilten die Richter: Bei der Berechnung des für den Pflichtteil maßgeblichen Nachlasswerts ist das Nießbrauchsrecht wertmindernd zu berücksichtigen, auch wenn die Beklagte als Alleinerbin Nießbrauchsberechtigte ist. Der objektive Verkehrswert des Nachlassgrundstücks ist durch das Nießbrauchsrecht der Beklagten drastisch gemindert, wie ein Sachverständiger ausgeführt hatte.

Dieses Ergebnis ist sachgerecht, weil das Nießbrauchsrecht der Beklagten noch zu Lebzeiten des Erblassers eingeräumt worden war. Vererbt wurde lediglich ein mit dem Nießbrauchsrecht belastetes Grundstück (Az.: 12 O 82/17). Über das Urteil berichtet die
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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(dpa/tmn)

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