Neu – der Honorar-Anlageberater

Am 1. August dieses Jahres wird in Deutschland eine neue Berufsbezeichnung eingeführt – der Honorar-Anlageberater. Damit wird ein entsprechendes Gesetz, das noch in der alten Legislaturperiode beschlossen wurde, umgesetzt. Der Honorar-Anlageberater soll die Verbreitung honorarbasierter Finanzberatung hierzulande fördern. Worum geht es dabei im Einzelnen?



Kritik an der provisionsorientierten Finanzberatung

Bisher erfolgt die Finanzberatung ganz überwiegend auf der Basis von Provisionen. Berater und Vermittler erhalten eine entsprechende Vergütung für die von ihnen verkauften Produkte. Die Höhe der Provision hängt vom jeweiligen Produktanbieter, vom Produkt selbst und dem konkreten Betrag ab, um den es geht. Dieses Vergütungsmodell wird von Verbraucherschützern immer wieder bemängelt. Damit werde ein Anreiz gegeben, diejenigen Finanzprodukte zu empfehlen, die die höchsten Provisionszahlungen gewährleisten – so die Kritik. Das müsse nicht zwangsläufig die am besten geeignete und vorteilhafteste Lösung für den Kunden sein. In der Provisionsorientierung wird denn auch immer wieder eine Ursache für fehlgerichtete Finanzberatung gesehen. Bei der Honorarberatung wird der Finanzberater dagegen ausschließlich für die Beratungsleistung bezahlt, er profitiert nicht von der Produktvermittlung. Diese Konstruktion garantiert daher für mehr Unabhängigkeit bei Empfehlungen und Beratungsleistungen.

Honorarberatung bisher nur in Teilbereichen

Honorarberatung ist auch jetzt schon möglich, bildet aber in Deutschland eine große Ausnahme. Im Versicherungsbereich gibt es schon länger die geschützte Bezeichnung des Versicherungsberaters. Der Honorar-Anlageberater wird in diesem Jahr im Bereich der Finanzanlagen folgen. Einige Produktfelder sind aber nach wie vor ausgeschlossen: Bei Bausparverträgen und Krediten bleibt die Honorarberatung erst einmal außen vor. Honorar-Anlageberater müssen ausreichende Kenntnisse über den Finanzmarkt nachweisen und unterliegen einer besonderen Registrierungspflicht. Provisionen dürfen sie nicht annehmen. Wenn Provisionen gezahlt werden, sind sie unverzüglich an die Kunden weiterzuleiten.

Zahlen Kunden für die Honorarberatung?

Ob sich der Honorar-Anlageberater durchsetzen wird, muss abgewartet werden. Wahrscheinlich wird es einige Zeit dauern, bis das Modell breitere Akzeptanz findet. Experten bezweifeln vielfach, dass Kunden bereit sein werden, für die reine Beratungsleistung bei Finanzprodukten zu zahlen. Die vermeintlich kostenlose Finanzberatung auf der Basis von Provisionen besteht nach wie vor als Alternative. Die Politik hat die Honorarberatung jedenfalls weiter auf der Agenda. Ihr weiterer Ausbau ist ein erklärtes Ziel des schwarz-roten Koalitionsvertrags und der neuen Bundesregierung.


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