Kleines Entgelt für Ehrenamt ist steuerfrei
Berlin - Wer sich ehrenamtlich in einem Verein oder bei einer Hochschule engagiert und dafür ein kleines Entgelt erhält, muss bis zu einer bestimmten Höhe keine Steuern zahlen.
Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bleiben bis zur Höhe von 720 Euro pro Jahr steuerfrei, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Nebenberuflich tätige Übungsleiter können sogar bis zu 2400 Euro im Jahr einnehmen, ohne dafür Einkommensteuer zahlen zu müssen.
Diese Steuerbefreiung gilt auch im europäischen Ausland - in der EU jetzt schon und voraussichtlich bald auch in der Schweiz, wenn das Ehrenamt für eine gemeinnützige Organisation oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts dort ausgeübt wird.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-478/15). Im