Versicherte muss Transport der Eigenblutspende bezahlen
Darmstadt - Ein Patient entscheidet sich aus Zeit- und Kostengründen für eine wohnortnahe Blutentnahme. Dann muss er den Transport der Eigenblutspende selbst bezahlen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn die Eigenblutspende in Nähe des Wohnorts medizinisch notwendig ist. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (AZ: L 1 KR 240/18), über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im verhandelten Fall wurde eine junge Frau, die eine angeborene Hüftfehlstellung hat, mehrfach in einer Spezialklinik operiert. Die Klinik empfahl ihr eine Eigenblutspende. Die Patientin ließ sich das Blut nahe des Heimatortes im Universitätsklinikum in Gießen entnehmen. Für den fachgerechten Transport nach Dortmund erstattete die Krankenkasse die