Wie Sie Weihnachtsgeschenke einfach umtauschen

Potsdam – Nicht immer gefällt den Beschenkten, was sie unter dem Weihnachtsbaum finden – zum Beispiel weil ihnen eine Farbe nicht zusagt oder eine falsche Größe ausgewählt wurde.

Manchmal ist ausgepackte Technik sogar kaputt. Wer dann seine Rechte kennt und den Kassenzettel noch besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ware umtauschen oder ganz zurückgeben. Wie Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, sind dabei vor allem drei Punkte zu beachten.

– Online-Ware: Hat der Käufer das Geschenk im Internet erworben, kann die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben – es sei denn, es handelt sich um individuell angefertigte Ware nach den Wünschen des Kunden.

– Laden-Ware: In Geschäften kommt es bei mangelfreien Geschenken auf die Kulanz des Händlers an. Er kann Gegenstände zurücknehmen, dies aber auch verweigern oder einen Tausch gegen andere Ware anbieten.

– Kaputte Ware: Ist der eingekaufte Gegenstand kaputt, haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ersatzlieferung, also auf eine Reparatur oder auf einen Austausch der Ware. Wer innerhalb der ersten sechs Monate einen Mangel feststellt, kann diesen einfach beim Händler reklamieren. Anschließend dreht sich die Beweislast innerhalb der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung um.

Fotocredits: Florian Schuh
(dpa/tmn)

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