Rentenversicherung unterstützt bei Steuererklärung
Berlin - Immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser lag 2018 für Alleinstehende bei 9000 Euro und für Verheiratete bei 18.000 Euro.
Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Vordrucke «Anlage R» und «Anlage Vorsorgeaufwand» beifügen. Hierbei hilft ihnen eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, die sogenannte «Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt». Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Wert