Kindergeldanspruch kann trotz Abbruch der Lehre bestehen
Berlin - Eltern können auch dann Kindergeld erhalten, wenn ihr erwachsenes Kind nicht älter als 25 Jahre ist und eine Ausbildung macht. Der Anspruch kann auch dann weiter bestehen, wenn der Azubi erkrankt ist und deshalb die Ausbildung abbrechen muss.
«Gerade bei langfristigen Erkrankungen sollte aber dokumentiert werden, dass das Kind weiter ausbildungswillig ist», empfiehlt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Andernfalls kann es zum Streit mit der Familienkasse kommen, wie ein Fall zeigt, den das Finanzgericht Düsseldorf zu verhandeln hatte (Az.: 7 K 1093). Eine Mutter hatte für ihren volljährigen Sohn Kindergeld erhalten. Nach dem Schulabschluss begann er zunächst eine Ausbildung. Als er arbeitsunfähig erkrankte, kündigte ihm sein Arbeitgeber. Auf Nachfrage der Familien