Mit Modernisierungen Steuern sparen
Berlin - Wer einen Handwerker beauftragt, um Reparaturen oder Modernisierungen am Haus oder in der selbst genutzten Wohnung durchführen zu lassen, kann dafür eine Steuerermäßigung erhalten.
«Diese beträgt 20 Prozent der Kosten ohne Material und ist auf 1200 Euro im Jahr beschränkt», erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Aber Achtung: Förderungen dürfen nicht parallel in Anspruch genommen werden.
In der Steuererklärung geltend gemacht werden kann beispielsweise die Sanierung des Bades, Reparaturen am Dach, die Erneuerung der Fenster und Türen, Anbringung von Wärmedämmung oder die Installation einer Photovoltaikanlage. Dafür brauchen die Auftraggeber eine Rechnung, die sie zudem nicht bar bezahlt haben.
Bevor Steuerpflichtige einen A