Recht bekommen hat seinen Preis

Berlin(dpa/tmn) – Die Vorfreude auf den Urlaub war groß. Doch am Ziel angekommen, folgte die Ernüchterung: Das Hotel lag anders als vom Reiseanbieter beworben nicht in einer ruhigen Gegend, sondern an einer stark befahrenen Straße.

Als die Urlauber nach ihrer Rückkehr einen Teil des Reisepreises zurückfordern, stellt sich der Anbieter stur. Einen Anwalt hinzuziehen und klagen? Betroffene fragen sich, wie teuer das wird – und welche Lösungen es gibt.

Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren sind zuletzt deutlich gestiegen. Darauf weist Thomas Lämmrich hin, Rechtsschutzexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Ihm zufolge haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um 19 Prozent erhöht. Basis der Berechnungen waren rund 1,4 Millionen Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung.

Vergütungen sind gestiegen und gesetzlich begrenzt

Die
Kosten orientieren sich am Streitwert. Angenommen, eine Reise hat einen Streitwert von 2400 Euro. Wer im Jahr 2018 wegen Mängeln am Urlaubsort Klage erhoben hat, muss laut GDV im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von 1747 Euro rechnen – «das ist ein Kostenanstieg von 25 Prozent im Vergleich zu einem vergleichbaren Streitfall aus dem Jahr 2012», sagt Lämmrich.

Der Grund: «Im Jahr 2013 kam es zur ersten Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung und Gerichtskosten nach mehr als neun Jahren», sagt Herbert Peter Schons, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Zuvor war die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung seit 2004 unverändert geblieben.

Die Kosten sollen kalkulierbar sein. Im Arbeitsrecht etwa hat der Gesetzgeber in der ersten Instanz das Risiko begrenzt, erklärt Schons: Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens trägt jede Partei ihre eigenen Kosten – also auch der Arbeitgeber, falls er Recht bekommen sollte.

Der Staat zahlt nach Antrag beim Amtsgericht

Egal, um welche Streitigkeiten es geht: Niemand muss aus Angst vor hohen Kosten darauf verzichten, sein Recht durchzusetzen. Einkommensschwache können Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. «Beides kann man beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort beantragen», sagt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Wird der Antrag bewilligt, können Betroffene einen Anwalt ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten übernimmt der Staat. Teilweise bieten auch Verbraucherzentralen Rechtsberatung an.

Die Versicherung springt bei Niederlage ein

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich schon im Vorhinein wappnen. «Auch vermeintlich kleine Streitigkeiten können im Fall einer Klage sehr teuer werden», warnt Opfermann. Die Rechtsschutzversicherung zahlt neben den Gerichtsgebühren auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, wenn der Versicherungsnehmer im Prozess unterliegt.

Ob ein Abschluss sinnvoll ist, hängt aber davon ab, wie hoch man das Risiko einschätzt, in einem bestimmten Bereich in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Lohnenswert kann etwa ein Verkehrs-, ein Arbeits-, ein Vertrags- oder ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sein, so Lämmrich.

Fotocredits: Christin Klose,GDV,Verbraucherzentrale NRW

(dpa)