Riester- und Rürup-Verträge bekommen Produktinformationsblatt
Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Riester- oder Rürup-Vertrag abschließen will, soll Angebote künftig einfacher vergleichen können. Denn ab dem 1. Januar 2017 müssen Anbieter ihren Kunden ein individuelles Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen.
Auf Grundlage der individuellen Einzahlungshöhe und -dauer soll in dem Produktinformationsblatt der prognostizierte Vertragsverlauf bis zum Beginn der Auszahlungsphase abgebildet werden. Darauf macht das
Bundesfinanzministerium in Berlin aufmerksam.
Um den Vergleich verschiedener Produkte zu erleichtern, darf das Dokument nur zwei Seiten umfassen. Lediglich für zusätzliche Absicherungen, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist ein weiteres Blatt erlaubt. Wie sicher oder riskant das Produkt ist, sollen Verbraucher ebenfalls einf