Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch beim Uni-Turnier
Essen/Berlin - Nehmen Studenten an einer Sportveranstaltung ihrer Universität teil, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und Studierenden anderer Unis offensteht.
Der Fall: Eine Studentin der Universität Münster nahm am sogenannten «Nikolausturnier» teil - nach Angaben der Universität die größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. Die 25-Jährige verunglückte beim Basketballspielen. Sie beantragte die Anerkennung und Entschädigung des Unfalls.
Dies lehnte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab und argumentierte: Bei Wettkämpfen und Turnieren stehe der Hochleistungssport einzelner Studierender im Vordergrund. Für den Versicherungsschutz fehle der wesentliche Zusammenhang mit d