Geld und Recht

Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch beim Uni-Turnier

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Essen/Berlin - Nehmen Studenten an einer Sportveranstaltung ihrer Universität teil, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und Studierenden anderer Unis offensteht. Der Fall: Eine Studentin der Universität Münster nahm am sogenannten «Nikolausturnier» teil - nach Angaben der Universität die größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. Die 25-Jährige verunglückte beim Basketballspielen. Sie beantragte die Anerkennung und Entschädigung des Unfalls. Dies lehnte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab und argumentierte: Bei Wettkämpfen und Turnieren stehe der Hochleistungssport einzelner Studierender im Vordergrund. Für den Versicherungsschutz fehle der wesentliche Zusammenhang mit d

Mehr Datenklau am Geldautomaten

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Frankfurt/Main - Die Zahl klingt alarmierend: 240 Mal attackierten Kriminelle im ersten Halbjahr 2017 Geldautomaten, um Kartendaten und Geheimnummer (PIN) von Bankkunden auszuspähen. 124 Automaten bundesweit waren Ziel solcher «Skimming»-Angriffe - fast so viele wie im gesamten Vorjahr (159). Nachdem die Zahlen jahrelang stetig sanken - auch dank Milliardeninvestitionen der Bankenbranche in sicherere Technik - kehrte sich der Trend im vergangenen Jahr um. Die Branche sieht die jüngsten Zahlen gleichwohl gelassen. «Die Anzahl der Manipulationen ist zwar enorm gestiegen, das ist aber kein Grund zur Besorgnis», sagt Margit Schneider von Euro Kartensysteme. «Denn die Einsatzmöglichkeiten der abgegriffenen Kartendaten sind gering.» Die moderate Entwicklung des Bruttoschadens spricht für die L

Kinder pflegen Eltern – Freibetrag bei Erbschaftsteuer

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München - Pflegen Kinder ihre Eltern, können sie im Erbfall den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer in Anspruch nehmen. Die allgemeine Unterhaltspflicht steht dem nicht entgegen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) (Az.: II R 37/15) entgegen der üblichen Praxis. Die Höhe des Freibetrags bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei Erbringung langjähriger, intensiver und umfassender Pflegeleistungen kann der Freibetrag auch ohne Einzelnachweis gewährt werden. In dem Fall hatte eine Frau ihre pflegebedürftige Mutter etwa zehn Jahre lang auf eigene Kosten gepflegt. Nach dem Tod der Mutter machte die Frau bei der Erbschaftsteuer einen Pflegefreibetrag in Höhe von 20 000 Euro geltend und berief sich auf das Erbschaftsteuergesetz. Das Finanzamt gewährte den Freibetrag aber nich

Online-Rechner bringt Klarheit über Renteneintritt

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Berlin - Arbeitnehmer können immer später in Rente gehen. Denn die Altersgrenzen für den Renteneintritt wurden in den vergangenen Jahren schrittweise angehoben. Wer seinen regulären Rentenbeginn erfahren will, kann einen einfachen Online-Rechner auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzen. Geben Verbraucher dort ihr Geburtsdatum ein, wird ihnen das genaue Datum angezeigt. Angezeigt wird auch der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem der Renteneintritt möglich ist. Gleichzeitig wird der prozentuale Abschlag, mit dem Verbraucher dann rechnen müssen, dargestellt. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie mit finanziellen Einbußen in Rente gehen möchten. Fotocredits: Z6068 HAns Wiedl (dpa/tmn)

Falle Gitterrost: Eigentümer muss nicht für Sturz haften

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Schleswig - Eigentümer müssen nicht für jede Stolperfalle haften. Das belegt ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Az.: 11 U 65/15). Verletzt sich eine Passantin, weil sie mit ihren Stöckelschuhen an einem gitterförmigen Fußabtreter hängen bleibt, kann sie jedenfalls nicht ohne weiteres Schmerzensgeld verlangen. Denn in diesem Fall darf der Eigentümer darauf vertrauen, dass Passanten auf solche Gefahren entsprechend regieren und den Gitterrost nur vorsichtig betreten, berichtet die «Neue Juristische Wochenschrift» (Heft 28/2017). In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren High Heels an dem vor dem Hauseingang befindlichen Fußabtreter hängen geblieben. Bei dem Sturz verletzte sich die Frau und verlangte daher von der Eigentümerin Schadenersatz und Schmerzensgeld von 77 380 Eu

Ratgeber-Bestseller: Alexandra Reinwarth wieder ganz oben

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München - Den ersten Platz der Ratgeber-Bestsellerliste erobert in dieser Woche Alexandra Reinwarth zurück. Mit ihrem Titel «Am Arsch vorbei geht auch ein Weg» klettert sie von der Zwei auf die Eins. Reinwarth verdrängt damit die bisherige Spitzenreiterin Pauline Dohmen, die auf den fünften Rang zurückfällt. Stefanie Stahl verbessert sich mit «Das Kind in dir muss Heimat finden» um einen Platz auf die Zwei. Auf dem dritten Rang landet «Das gewünschteste Wunschkind aller Zeiten treibt mich in den Wahnsinn» von Danielle Graf und Katja Seide. Platz Titel Preis 1. Reinwarth, Alexandra: Am Arsch vorbei geht auch ein Weg, Mvg Verlag 16,99 Euro 2. Stahl, Stefanie: Das Kind in dir muss Heimat finden, Kailash / Sphinx 14,99 Euro 3. Graf, Danielle; Seide, Katj

Neue Versicherungsregeln: Was bringt das den Verbrauchern?

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Berlin - Verbraucher sollen beim Abschluss von Versicherungsverträgen besser beraten werden - und mehr Informationen über den Wert ihrer Police bekommen. Das sieht die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) in deutsches Recht vor, die jetzt der Bundesrat billigte. Wie werden Kunden über den Stand ihrer Lebensversicherung informiert? Einmal im Jahr erhalten sie ein Schreiben der Assekuranz, das Aufschluss über den Wert ihrer Police geben soll. Nach Angaben der Bundesregierung war bisher jedoch rund ein Viertel der Mitteilungen unvollständig. Das soll sich ab Juli 2018 ändern. «Verbraucher, die ihr Geld in kapitalbildenden Versicherungen anlegen, haben künftig endlich mehr Klarheit über ihre Ansprüche», argumentiert Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt des B

Abo-Modelle sind bei Online-Kunden beliebt

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Berlin - Abos sind bei Online-Shoppern beliebt. Von dieser Möglichkeit machen viele Gebrauch, wie eine Umfrage zeigt. Jeder zweite Online-Shopper (49 Prozent) hat schon einmal ein kostenpflichtiges Abo im Internet abgeschlossen. Dies ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1116 Internetnutzern ab 14 Jahren. Die wichtigsten Vorteile, die Kunden bei Abos sehen, sind die Zeit- sowie die Kostenersparnis (45 sowie 44 Prozent). Vier von zehn (42 Prozent) sagen, dass Abos ihren Alltag erleichtern. Jeder Vierte (24 Prozent) bestellt Abos, weil die regelmäßige Lieferung Freude bereitet. Etwa jeder Fünfte (19 Prozent) gibt außerdem an, dass ein Abonnement es ermöglicht, neue Produkte kennenzulernen. Fotocredits: Jens Büttner (dpa/tmn)

Sozialhilfeträger bekommt Taschengeld für Enkel nicht

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Aachen - Sozialhilfeträger können nicht ohne weiteres Anspruch auf das Taschengeld erheben, das Großeltern ihren Enkeln zukommen lassen. Denn bei solchen Zahlungen handelt es sich nach einer Entscheidung des Landgerichts Aachen um sogenannte Anstandsschenkungen (Az.: 3 S 127/16). Mit dem Urteil ist das monatliche Taschengeld vor dem Rückgriff geschützt, auch wenn die Großeltern verarmen. Voraussetzung ist, dass das Taschengeld angemessen ist. In dem verhandelten Fall hatte ein Großvater seiner Enkelin seit Jahren monatlich 50 Euro als Taschengeld zukommen lassen. Nachdem der Mann pflegebedürftig wurde und seine Pflegekosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln zahlen konnte, war er auf Sozialhilfe angewiesen. Der Sozialhilfeträger leitete einen Regressanspruch auf Erstattung des Tasche

Kekse, Autos, Urnen: Das Internet der Individualisierung

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Brilon - Sie sind lange haltbar, lassen sich auch in kleinen Mengen gewinnbringend produzieren und sind robust im Versand. Gregor Stapper aus dem sauerländischen Städtchen Brilon kennt die Vorzüge von Keksen genau. Schließlich verdient der Bäckermeister sein Geld mit ihnen - mit einem Online-Versandhandel, in dem es individuell gestaltbare Kekse zu kaufen gibt. Doch nicht nur das Gebäck lässt sich heute nach eigenen Wünschen im Netz zusammenstellen. Exotisch geht es auch bei anderen Lebensmitteln zu: Eine Leberwurst mit Champignons oder Banane? Maultaschen mit Blutwurst und Apfel? Alles machbar. Wer im Netz lange genug sucht, findet für fast alles eine Seite zum Selbstgestalten: Kinderbücher, Urnen oder Kratzbäume. Manches scheint eher skurril als nützlich. «Das es das gibt, heißt ja