Geld und Recht

Wann Familien eine Sorgerechtsverfügung brauchen

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Berlin - Die wenigsten Eltern wollen sich mit der Frage beschäftigen, wer nach ihrem Tod für ihre Kinder sorgen soll. Dabei ist die Wahl des Vormunds entscheidend für die Zukunft des Nachwuchses. Diese wichtige Frage können und sollten Eltern deshalb mit einer Sorgerechtsverfügung klären. «Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern für den Fall ihres Todes einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen», sagt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer. Solange ein Elternteil noch lebt, kommt die Verfügung jedoch grundsätzlich nicht zum Tragen. Dann erhält der lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht. Wenn aber der lebende Elternteil nicht sorgeberechtigt war und die Übertragung des Sorgerechts auf diesen dem Wohl des Kindes widerspricht oder beide Eltern verstorben sind, müsse d

Schmerzensgeld: So kommen Geschädigte zu ihrem Recht

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Berlin - Wer in einen Unfall verwickelt wurde oder vom Arzt eine falsche Diagnose bekommen hat, kann Schmerzensgeld fordern. Aber was genau verbirgt sich hinter dem Begriff? Grundsätzlich wird unter Schmerzensgeld eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche oder seelische Schäden verstanden. Beispiele sind Fälle, in denen der Geschädigte seinem Hobby wegen einer Verletzung nicht mehr nachgehen kann oder längere Zeit im Bett liegen muss. Anspruch auf Schmerzensgeld können Menschen auch haben, wenn sie beleidigt wurden oder jemand Bilder von ihnen gegen ihren Willen veröffentlicht hat, sagt Claudia Keller, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Richterbunds. Nach Verkehrsunfällen komme es aber am häufigsten zu Schmerzensgeldforderungen. In der Beck’schen Schmerze

Nießbrauch statt Unterhalt – So können Eltern Steuern sparen

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Berlin - Eltern können Steuern sparen, wenn sie ihrem Kind statt Barunterhalt den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück einräumen. «Das Kind kann die Mieteinnahmen für seinen Unterhalt verwenden», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Der Vorteil: «Der persönliche Einkommensteuersatz des Kindes ist meist geringer, so dass für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei ihm weniger Steuern anfallen.» Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind solche Gestaltungen nicht missbräuchlich, da Angehörige ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig ausrichten dürfen (Az.: 11 K 2951/51). Im konkreten Sachverhalt besaß die Mutter ein Grundstück, das sie an den Handwerksbetrieb ihres Mannes vermietete. Mit notariellem Vertrag räumte die Mu

Verbraucher trauen bei Apps eher Banken als FinTechs

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Frankfurt/Main - Fintechs machen den Banken zwar Konkurrenz - doch das Vertrauen der Verbraucher müssen sie erst gewinnen. Denn die Mehrheit der Kunden setzt bei neuen Finanzdienstleistungen im Internet eher auf ihr eigenes Geldinstitut. Vier von fünf Deutschen (81 Prozent) würden Finanz-Apps eher nutzen, wenn sie von ihrer Bank in Kooperation mit einem Start-up-Unternehmen angeboten werden. Dem Start-up selber traut hingegen nur einer von fünf (19 Prozent). Das zeigt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Toluna im Auftrag der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC. Auch wenn sie ihren Zahlungsverkehr komplett über neue Anbieter abwickeln können, ist die überwiegende Mehrheit eher zögerlich: Drei Viertel (73 Prozent) würden weiterhin ihre Bank nutzen, nur wenige (8 Pro

Online-Banking für Mehrheit inzwischen selbstverständlich

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Berlin - Online-Banking ist für viele Verbraucher inzwischen selbstverständlich geworden. 73 Prozent der Internetnutzer erledigen die Geldgeschäfte mittlerweile von zu Hause aus, wie eine repräsentative Umfrage des IT-Verbandes Bitkom zeigt. Vor einem Jahr lag der Wert noch bei 70 Prozent. Von den Befragten erledigt jeder Dritte (33 Prozent) seine Bankgeschäfte sogar ausschließlich im Internet und verzichtet damit auf den Filialbesuch. Vor einem Jahr waren es noch 30 Prozent. 64 Prozent der Befragten besuchen zusätzlich hin und wieder eine Bankfiliale. 2016 waren es 68 Prozent. Verbreitet ist Online-Banking dabei nicht nur bei Jüngeren. Mehr als jeder zweite Internetnutzer über 65 Jahren (59 Prozent) wickelt seine Bankgeschäfte inzwischen auch online ab. In der Gruppe der 30- bis 49-Jähr

Angst vorm Digitalen: Deutsche zögern bei Geldanlage im Netz

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Frankfurt/Main - Hotels online buchen, Einkaufen bei Amazon, Chatten per WhatsApp: Die Deutschen nutzen das Internet in vielen Lebensbereichen, doch bei der Geldanlage trauen sie Angeboten im Netz nicht recht. Nur knapp die Hälfte der Bundesbürger wickelt ihre Bankgeschäfte online ab, zeigt eine Studie der Beratungsgesellschaft EY. Und auf dem Smartphone macht nur jeder Fünfte Online-Banking. Die Deutschen, ein Volk der Sparer - und Digitalisierungsmuffel? «Beim Geld hört unser Vertrauen in die digitale Technik auf», sagt Joachim Spill, Partner bei EY. Hingegen hinterlegten viele sorglos ihre Daten bei Facebook oder zum Shopping im Internet. «Offenbar vertrauen viele Nutzer dem Online-Händler mehr als ihrer Hausbank.» Auch beim Bargeld sind die Deutschen konservativ. Während in den USA

Zahlen per Chip: Händler muss Bezahlvorgang aktiv auslösen

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Berlin - Kontaktloses Bezahlen mit der Girocard oder Kreditkarte ist denkbar einfach: Einfach die Karte an das Lesegerät am Bezahlterminal des Händlers halten, schon ist der Einkauf passend bezahlt. Möglich macht das der in der Karte integrierte Chip, der direkt mit dem Händlerterminal kommuniziert. Wichtig zu wissen: Kunden können nicht einfach aus Versehen bezahlen, wenn sie in der Nähe des Terminals sind, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Denn zum einen muss jeder einzelne kontaktlose Bezahlvorgang aktiv vom Händler ausgelöst werden. Zum anderem muss die Karte nah genug an das Terminal herangeführt werden, da die Funktechnik auf den Nahbereich ausgelegt ist. Kontaktlose Bezahlvorgänge ohne PIN sind außerdem begrenzt auf maximal 25 Euro. Unter Umständen kann aber

Verbraucher verstehen Effektivzins oft nicht

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Bremen - Der Effektivzins hilft, die Gesamtkosten einer Immobilienfinanzierung im Blick zu behalten. Denn er beinhaltet nicht nur die monatlichen Zinszahlungen, sondern auch Nebenkosten wie Versicherungen oder bei Immobiliendarlehen die Eintragung einer Grundschuld. Immerhin zwei Drittel (64 Prozent) der Verbraucher haben schon einmal von diesem Begriff gehört, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage zeigt. Doch nur wenige, die den Begriff kennen, haben seine Bedeutung auch erfasst: Gerade einmal jeder fünfte Verbraucher (21 Prozent) ist sich bewusst, dass der Effektivzins in der Regel höher ist als der Sollzins, zeigt die Umfrage im Auftrag des Marktwächter-Teams Finanzen der Verbraucherzentrale Bremen. Dass zwischen Soll- und Effektivzinsen durchaus Unterschiede bestehen, zeigt ein Beisp

Börsengeschäfte: Penny Stocks sind riskant

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Frankfurt/Main - Ein vernünftiger Vermögensaufbau braucht seine Zeit. Daher sollten Anleger Gewinnversprechen von mehreren 100 Prozent auf Aktien unbekannter ausländischer Unternehmen keinen Glauben schenken, erklärt die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften. Auch wenn die Aktien aufgrund geringer Kurse auf den ersten Blick günstig erscheinen, werden sie meist von Betrügern angeboten. Die Masche dahinter: Die Betrüger decken sich im Vorfeld mit solchen Aktien ein, machen unerlaubt Werbung und stoßen alle Papiere zum Höchstkurs wieder ab. Die Folge: Die Kurse solcher sogenannten Penny Stocks fallen rasant. Am Ende bleiben die geprellten Anleger auf den Verlusten sitzen. Anleger erkennen unseriöse Angebote daran, dass sie außergewöhnlich hohe Gewinne in kurzer Zeit verspre

Stromleitung auf Grundstück: Wird Entschädigung versteuert?

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Berlin - Grundstücksbesitzer können eine Entschädigung erhalten, weil über ihrem Grundstück eine Stromleitung gespannt wird. Versteuert werden muss die Entschädigung nicht sofort, erklärt der Bund der Steuerzahler. Die Frage, ob bei einer Entschädigung Steuern anfallen, soll vor dem Bundesfinanzhof (BFH) grundsätzlich zunächst einmal geklärt werden (Az.: IX R 31/16). «Umstritten ist, ob sogenannte Einmalentschädigungen, die für die Grundstücksüberspannung gezahlt werden, der Einkommensteuer unterliegen», konkretisiert Isabel Klocke vom Steuerzahlerbund. Betroffene sollten in ähnlichen Fällen Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt die Entschädigung versteuert. Der Kläger in dem Fall vor dem BFH ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem er mit seiner Ehefrau selbst wohnt. Mit Erlaubnis des