Nottestament braucht drei unabhängige Zeugen
Köln - Ist ein Erblasser selber nicht mehr dazu in der Lage seinen letzten Willen zu verfassen, kann ein sogenanntes Nottestament aufgesetzt werden. Laut Gesetz kann es mündlich vor drei Zeugen errichtet werden.
Allerdings sollten diese Zeugen neutral sein, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zeigt (Az.: 2 Wx 86/17). Wirken zum Beispiel Kinder oder bestimmte andere Verwandte von denjenigen Personen mit, die durch das Nottestament einen rechtlichen Vorteil bekommen, so ist das Testament unwirksam.
Im verhandelten Fall ging es um das Erbe eines 84-Jährigen, der im Krankenhaus starb. Wenige Stunden vor seinem Tod waren vier Personen an das Sterbebett gekommen. Drei von ihnen hielten in einer Niederschrift fest, dass nach seinem letzten Willen die Lebensgefährtin des Mann