Suche nach Katze auf Heimweg nicht unfallversichert
Landshut - Ein Arbeitsunfall liegt auch als Wegeunfall vor, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit befindet. Unterbricht man diesen Weg für private Dinge und hat dann einen Unfall, ist dies kein Arbeitsunfall mehr.
Bei der Suche nach dem Haustier steht man nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich also nicht um einen Arbeitsunfall, wenn man auf dem Nachhauseweg von der Arbeit nach dem Haustier sucht, erklärt der
Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Landshut (Az.: S 13 U 243/16).
Der Fall: Ein Arbeitnehmer ging nach seiner Spätschicht nach Hause. Er war bereits auf dem gepflasterten Gehweg vor der Haustür angekommen, als ihm einfiel, nach seiner Katze Ausschau zu halten. Hierzu betrat er den ne