Suche nach Katze auf Heimweg nicht unfallversichert

Landshut – Ein Arbeitsunfall liegt auch als Wegeunfall vor, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit befindet. Unterbricht man diesen Weg für private Dinge und hat dann einen Unfall, ist dies kein Arbeitsunfall mehr.

Bei der Suche nach dem Haustier steht man nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich also nicht um einen Arbeitsunfall, wenn man auf dem Nachhauseweg von der Arbeit nach dem Haustier sucht, erklärt der
Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Landshut (Az.: S 13 U 243/16).

Der Fall: Ein Arbeitnehmer ging nach seiner Spätschicht nach Hause. Er war bereits auf dem gepflasterten Gehweg vor der Haustür angekommen, als ihm einfiel, nach seiner Katze Ausschau zu halten. Hierzu betrat er den neben dem Gehweg befindlichen Rasen. Etwa einen Meter neben dem Gehweg rutschte er auf dem nassen Rasen aus. Dabei verletzte er sich an der Schulter. Da er auf dem Weg von der Arbeit nach Hause war, meinte er, es liege ein Arbeitsunfall vor.

Das Urteil: Das Sozialgericht entschied, dass kein Versicherungsschutz bestehe. Dieser sei sofort beendet, sobald eine privat motivierte Verrichtung vorliege. Auch nur ein geringer Umweg vom eigentlichen Nachhauseweg aus privaten Gründen habe Folgen für den Versicherungsschutz. Zwar werde der Versicherungsschutz nicht schon allein wegen des Gedankens an die Katze beendet. Aber bereits der erste Schritt weg vom eigentlichen Weg, um sie zu suchen, sei nicht versichert gewesen.

Fotocredits: Martin Gerten
(dpa/tmn)

(dpa)