Kind mit Diabetes steht Begleitung für Sportunterricht zu
Dresden - Ein Kind mit Diabetes kann Anspruch auf Schulbegleitung für den Sportunterricht haben. Auf diese Weise soll bei einer Entgleisung des Blutzuckers die Intervention gesichert werden.
Die Kosten für die Begleitung muss die Krankenkasse übernehmen, entschied das Sozialgericht Dresden (Az.: S 18 KR 654/17 ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Das Mädchen erkrankte an Diabetes Typ 1. Sie trägt eine Insulinpumpe. Die gesetzliche Krankenkasse bewilligte während des Schulbesuchs fünfmal täglich die Blutzuckermessung durch eine Fachkraft. Die Mutter beantragte aber, dass das Mädchen dauerhaft beobachtet werden müsse. Nur so könne der Gefahr von Blutzuckerentgleisungen während der Schulzeit begegnet werden.
Das Urteil: Der Eila