Geld und Recht

Was gegen unerwünschte Werbung hilft

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Hannover/Bonn - Werbeprospekte, Flugblätter, Handzettel - und irgendwo zwischendrin steckt die reguläre Post: An manchen Tagen quillt der Briefkasten über. Wer das nicht will, kann einen Aufkleber «Werbung unerwünscht» an seinem Briefkasten anbringen. Allerdings hält ein solcher Hinweis nicht jede Wurfsendung fern, erklärt Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. Persönlich adressierte Werbesendungen sind erst einmal in Ordnung. Unternehmen dürfen Adressen zum Beispiel aus öffentlichen Adressverzeichnissen nehmen. Wer solche Schreiben nicht erhalten will, sollte den Unternehmen schreiben und widersprechen. Verbraucher können sich auch in die sogenannte Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) eintragen. Das bedeutet, dass der Verbraucher mi

Elektro-Dienstwagen steuerfrei aufladen

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Berlin - Arbeitnehmer, die einen Elektro-Dienstwagen fahren und diesen auch privat nutzen, können sich Ladekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. «Bisher mussten Arbeitnehmer die Höhe der erstattungsfähigen Stromkosten nachweisen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das war in der Praxis häufig sehr aufwendig. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums kann der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten nun aber pauschal erstatten. Für Elektrofahrzeuge ist eine Monatspauschale von 20 Euro möglich, 10 Euro sind es für Hybridelektrofahrzeuge, wenn der Arbeitgeber über eine Ladestation verfügt. Hat der Arbeitgeber keine Ladevorrichtung, so erhöhen sich die Pauschalen im Monat auf 50 Euro für Elektrofahrzeuge und 25 Euro für Hybridelektrof

So holen Verbraucher Lastschriften zurück

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Berlin - Eine Lastschrift ist für Verbraucher bequem. Denn egal, ob Fitnessstudio oder Stromanbieter - fällige Beträge werden einfach vom Konto abgebucht. Doch was, wenn versehentlich ein falscher Betrag abgebucht wurde? Kunden können Lastschriften in diesen Fällen zurückholen, erklärt die Stiftung Warentest. Allerdings haben sie dafür nicht ewig Zeit: Falsch gebuchte Beträge lassen sich innerhalb von acht Wochen wiederholen. Erster Schritt ist die regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge. Bei gleichbleibenden Beträgen, die regelmäßig per Lastschrift bezahlt werden, bekommen Kunden meist keine Rechnung mehr. Wird jeden Monat ein anderer Betrag fällig, etwa beim Mobilfunkanbieter, bekommen Verbraucher vorher meist eine Rechnung mit dem konkreten Betrag. Entdecken Kunden eine falsche Abbuch

An diesen Ziffern erkennen Käufer geprüftes Feuerwerk

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Berlin - Silvester muss es laut knallen und grell blitzen - für die meisten gehören Raketen und Böller zum Jahreswechsel dazu. Ganz ungefährlich ist das aber nicht, denn immer wieder kommt es beim Gebrauch von Feuerwerk zu Verletzungen. Damit das Risiko überschaubar bleibt, sollten Verbraucher nur geprüfte Produkte kaufen, erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Grund: Nicht geprüftes Feuerwerk ist meist gefährlich. Es enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen. Wichtige Fragen und Antworten: Welche Arten von Feuerwerk gibt es? Experten teilen Feuerwerk in zwei Klassen ein: F1 und F2. Bei Artikeln der Klasse F1 handelt es sich etwa um K

Unbefristete Gutscheine verjähren nach drei Jahren

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Hannover (dpa/tm) - Oft landen unter dem Weihnachtsbaum Gutscheine. Wer damit beschenkt wurde, sollte auf die Frist zur Einlösung achten, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn unbefristete Gutscheine verfallen in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt immer erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Ein Beispiel: Ein Gutschein wurde im November 2017 gekauft. Eingelöst werden muss er bis spätestens zum 31. Dezember 2020. Wurde der Gutschein im Oktober 2014 erworben, muss er bis spätestens zum 31. Dezember 2017 eingelöst werden. Fotocredits: Marc Müller

Bank muss ordnungsgemäßen Betrieb von Geldautomat nachweisen

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Aachen - Geldinstitute müssen im Zweifel beweisen können, dass ein von ihnen aufgestellter Geldautomat ordnungsgemäß funktioniert hat. Das befand das Amtsgericht Aachen in einem Urteil. Nach Ansicht des Gerichts ist es Aufgabe der Banken zu belegen, dass dem Kunden der von ihm begehrte Bargeldbetrag auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde (Az.: 105 C 278/15). Für Fälle einer behaupteten Fehlfunktion des Geldautomaten gebe es für Banken keine Beweiserleichterung. Im dem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitgeteilten Fall hatte ein Bankkunde behauptet, er habe zunächst 800 Euro an dem Geldautomaten abheben wollen. Allerdings reichte sein Kontoguthaben nicht aus. Der Automat zeigte ihm einen Verfügungsrahmen von 600 Euro an. Der Kunde brach nach eigenen Angaben den Auszahlv

Verbilligtes Essen für Arbeitnehmer: Sachbezugswerte steigen

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Düsseldorf - Spendiert der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Mahlzeiten oder stellt er zum Beispiel in einer Kantine ein Essen verbilligt zur Verfügung, so gehört dies zum Arbeitsentgelt. Bei der Lohnabrechnung sind solche Mahlzeiten mit den sogenannten Sachbezugswerten zu berücksichtigen. Die Werte werden regelmäßig an die Verbraucherpreise angepasst, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Daher steigen ab 1. Januar 2018 die Monatswerte für die Verpflegung von bisher 241 Euro auf 246 Euro. Damit sind ab dem kommenden Jahr für ein Frühstück 52,00 Euro monatlich oder 1,73 Euro kalendertäglich anzusetzen. Für Mittagessen und Abendessen gelten jeweils Werte von 97,00 Euro monatlich beziehungsweise 3,23 Euro kalendertäglich. Die neuen Sachbezugswerte gelten ab dem ersten Abrechnu

Experten warnen vor illegalen Knallern

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Berlin - Eine, vielleicht zwei Sekunden lang sticht eine rötliche Flamme aus dem Böller heraus, dann knallt es. Die Handattrappe, die den Böller hält, zerfetzt es in ihre Einzelteile. Auch die Halterung, in der die Attrappe fixiert war, ist weggesprengt. Ein Video, das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin vorführt, macht die teils verheerende Zerstörungskraft illegaler Silvesterknaller deutlich. BAM-Experte Christian Lohrer würde bei nicht zugelassenen Knallkörpern grundsätzlich vom «Worst Case» ausgehen - einem «Blitzknallsatz», also einem Oxidationsmittel in einer gewissen Mischung mit einem Metallpulver, das bei sehr hohen Temperaturen heftig abbrennt. «Wenn man den anzündet kann es zu einem Knalltrauma oder zu einem Abriss von Fingern kommen», warnt Lo

Bundesrat: Mehr Schutz vor Abzocke bei Kaffeefahrten

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Berlin - Eine Busfahrt zu einem schönen Ausflugsziel - gerade für Senioren ist das eine willkommene Abwechslung. Doch oft ist die Tagesreise mit Verkaufsveranstaltungen verbunden. Was bei den Fahrten dann als angeblich preiswerte Schnäppchen angeboten wird, reicht von Decken über Matratzen und Kochtöpfe bis zu Medikamenten und vermeintlichen Wunderheilmitteln. Die Veranstalter locken zudem mit Geschenk- und Gewinnversprechen. Pro Jahr nehmen Schätzungen zufolge bis zu fünf Millionen Menschen an solchen sogenannten Kaffeefahrten teil. Doch oft geht es bei den Ausflügen nicht seriös zu. Der Bundesrat hat deshalb schon 2015 einen Vorstoß gegen solche Arten der Abzocke unternommen und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Das Parlament befasste sich aber nicht damit, sodass der E

Welche Bankgebühren zu hoch sind

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Stuttgart – Banken verlangen für ihre Dienstleistungen Gebühren. Das ist nach Ansicht von Verbraucherschützern durchaus in Ordnung. Allerdings lohnt es sich im Einzelfall genauer hinzusehen - denn nicht jede Gebühr ist gerechtfertigt. Zwei Beispiele: - Münzen: Wer sein Sparschwein regelmäßig füttert, kennt das: Für die Annahme von Münzen verlangen Banken eine Gebühr. 7,50 Euro sind für diese Dienstleistung aber zu hoch, befand das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az.: 10 O 222/17). Der Grund: Das vereinbarte Entgelt zur Erfüllung vertraglicher Pflichten darf nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer tatsächlich entstehen. - Kontoeröffnung: Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Girokonto. Ein Geldinstitut stellte Kunden für d