Geld und Recht

Zahlen oder Zocken? Das Bitcoin-Dilemma

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Berlin/New York - «Ich kann mich nicht mehr erinnern, wann der letzte Kunde mit Bitcoin bezahlt hat», sagt Niels Göttsch. Der Besitzer der Kaffeebar Leuchtstoff in Berlin Neukölln ist bei Weitem nicht der einzige Ladenbetreiber, dem es so geht. Zwar etabliert sich Bitcoin in der Finanzwelt und eilt von einem Rekordhoch zum nächsten. Doch dieser Erfolg führt zu einem Dilemma. Denn was eigentlich als digitale Währung gedacht war, droht zum reinen Spekulationsobjekt zu werden. Zum Bezahlen eignet sich Bitcoin dadurch nur noch bedingt. Für Ladenbesitzer und Online-Händler sind extreme Kursausschläge unangenehm - die Preise müssen ständig angepasst werden. Und wer will schon Geld ausgeben, das keine stabilen Wert hat und eher zur Spekulation auf Kursgewinne einlädt? «Was wir von einem monetär

Für Gewinne aus Bitcoin-Geschäften gilt Spekulationsfrist

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Berlin - Mit dem Bitcoin-Kurs ließen sich in den Wochen vor Weihnachten schnell beachtliche Gewinne erzielen. Allerdings müssen Anleger daran unter Umständen das Finanzamt beteiligen - je nachdem wie viel Zeit vergangen ist zwischen dem Bitcoin-Kauf und -Verkauf. Grundsätzlich gelten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums für Bitcoin die Regeln für sogenannte Spekulationsgeschäfte. Das heißt: Kursgewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr lag. Ist die Jahresfrist abgelaufen, sind die Gewinne steuerfrei. Das gilt spiegelbildlich auch für Verluste. «Werden die Gewinne innerhalb der Jahresfrist erzielt, zählen sie zum Einkommen», sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). «Das heißt, es gilt der persönliche Steuersatz.» Je n

Steigende Zinsen können zu Verlusten bei Anleihen führen

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Berlin - Noch sind die Zinsen niedrig. Allerdings steigen sie wieder - zumindest in den USA. Was bedeutet das für Anleihen? Anleihen bringen ein wenig Stabilität ins Depot, denn anders als Aktien schwanken diese Wertpapiere weniger im Wert. In den vergangenen Jahren konnten Anleger mit entsprechenden Indexfonds (ETFs) gute Ergebnisse erzielen, heißt es im «Finanztest»-Spezial-Heft «Anlegen mit ETF» der Stiftung Warentest. Das Problem: Sollten die Zinsen steigen, drohen Anleihefonds zunächst Verluste. Denn die Kurse der alten, niedrig verzinsten Papiere geben dann erst einmal nach. Die schlimmsten Verluste lagen dem Bericht zufolge bei Euro-Anleihen bisher bei 6 Prozent. So glimpflich muss es aber bei künftigen Anstiegen nicht ablaufen, denn das Ausgangsniveau war noch nie so niedrig. We

Weihnachten beim Discounter: Der kleine Luxus lockt

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Düsseldorf - Trüffelbutter, Hirschsteaks und Champagner Premiere Cru: Zu Weihnachten schwappt auch in diesem Jahr wieder eine Flut edler Delikatessen in die Regale von Aldi, Lidl und Co. Der «kleine Luxus» zum Fest hat sich für die Discounter zum großen Geschäft entwickelt. «Die Vorweihnachtszeit ist inzwischen auch für Discounter die wichtigste Zeit im Jahr», sagt der Handelsexperte Thomas Täuber von der Unternehmensberatung Accenture. Immerhin geben die Bundesbürger nach einer aktuellen Umfrage der Unternehmensberatung EY durchschnittlich rund 109 Euro für das Festtagsessen aus. Damit summieren sich die Ausgaben fürs Essen und Trinken an den Festtagen insgesamt auf gut neun Milliarden Euro. Und Süßigkeiten sind dabei noch nicht berücksichtigt. «Viele Bundesbürger legen zu Weihnachten d

Was bleibt 2018 im Portemonnaie?

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Düsseldorf - Höhere Löhne und Gehälter, mehr Rente, mehr Kindergeld: Das Jahr 2018 bietet für viele Bundesbürger vielversprechende Perspektiven. «Die meisten Verbraucher werden wohl mehr Geld im Portemonnaie haben», prognostiziert der Konjunkturexperte Roland Döhrn vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). «Die Einkommensentwicklung bleibt günstig. Wir haben einen in weiten Teilen leer gefegten Arbeitsmarkt», sagt Döhrn. Dies beflügele die Lohnentwicklung. Gleichzeitig halte sich der Anstieg der Inflationsrate in Grenzen. Das Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute geht davon aus, dass die real verfügbaren Einkommen im kommenden Jahr mit 1,8 Prozent zwar etwas schwächer wachsen werden, als in diesem oder dem vergangenen Jahr. Doch bleibt am Ende imme

Hausratversicherung kommt für Brände an Weihnachten auf

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Düsseldorf - Weihnachtsbaum und Adventskranz erstrahlen in den meisten Haushalten in hellem Kerzenglanz. Setzen die Flammen die Zweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, springt die Hausratversicherung ein, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die Versicherung ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Auch für ruinierte Geschenke kommen die Versicherer auf. Wichtig zu beachten: Gezahlt wird in voller Höhe nur, wenn Verbraucher sorgfältig mit den brennenden Kerzen umgegangen sind. Waren der Adventskranz oder der Baum unbeaufsichtigt, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Zum Jahresende 2016 registrierten die Versicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Sparen für Kinder: Guthaben auf Girokonten werden verzinst

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Berlin - Großeltern oder Paten, die sicher sein wollen, dass ihre Geldgeschenke ausschließlich dem Kind zugutekommen, können Konten auf den Namen des Kindes abschließen. Der Vorteil: Das Geld auf dem Konto gehört ausschließlich dem Kind, heißt es in der Zeitschrift «Finanztest». Die Eltern verwalten es bis zur Volljährigkeit, können aber nicht darüber verfügen. Einzelne Anbieter zahlen laut «Finanztest» hier bis zu 2 Prozent Zinsen auf Guthaben. Neben dem Guthabenzins sollte man aber auch auf die Höchstanlagesumme achten, die zwischen 500 und 5000 Euro liegen kann. Alles, was darüber liegt, bleibt auf diesen Konten unverzinst. Wer bereit ist, mehr Risiko einzugehen, kann einen ETF-Sparplan auf den Weltaktienmarkt einrichten. Hier waren in der Vergangenheit Renditen von 6 bis 8 Prozent mö

Preisunterschiede: Frisör und Reinigung für Frauen teurer

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Berlin - Frauen zahlen für viele Dienstleistungen mehr als Männer. Bei etwa 30 Prozent der untersuchten Angebote müssen Kundinnen nach einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes tiefer in die Tasche greifen als männliche Verbraucher. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede demnach bei Friseuren und Reinigungen: Für Kurzhaarfrisuren zahlen Frauen im Schnitt 12,50 Euro mehr als Männer, die Reinigung von Blusen kostet durchschnittlich 1,80 Euro mehr als die von Hemden. Der Zentralverband des Friseurhandwerks und der Deutsche Textilreinigungs-Verband rechtfertigen das mit einem höheren Aufwand. Bei Waren, wie etwa Pflegeprodukten, sind Preisunterschiede deutlich seltener als bei Dienstleistungen - sie gehen aber auch zumeist zulasten der Verbraucherinnen. Hier zahlten Fraue

Jobcenterzahlungen: Kein Mietzuschlag aus religiösen Gründen

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Berlin - Ist eine Wohnung besonders teuer, weil die Familie in der Nähe ihres Gotteshauses leben möchte, muss das Jobcenter nicht die volle Miete übernehmen. Das zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 162 AS 14273/17 ER), auf die der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Der Fall: Die fünfköpfige Familie zog aus Israel nach Berlin-Charlottenburg, wo sie eine Fünfzimmerwohnung mit einer Monatsmiete von 2200 Euro anmietete. Bereits vor dem Umzug hatten die Antragsteller das Jobcenter gebeten, in ihrem Falle auch Mietkosten oberhalb des normalerweise Üblichen zu übernehmen. Sie seien religiös und besuchten täglich die Synagoge. Nach dem jüdischen Gesetz sei es nicht gestattet, am Samstag, dem Schabbat, und an den jüdischen Feiertagen mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrs

Antrag für Erbschein muss begründet werden können

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Schleswig - Der Nachweis der Erbenstellung kann über einen Erbschein erfolgen. Um diesen zu erlangen, muss der Erbe dem Nachlassgericht im Antrag auch mitteilen, warum er Erbe geworden ist. Gibt der Erbe hierbei den falschen Grund an, bekommt er keinen Erbschein, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az.: 3 Wx 45/16). In dem verhandelten Fall setzte der Erblasser seine Kinder in seinem Testament als Erben ein. Die Kinder stritten sich später aber über die Testierfähigkeit des Erblassers und somit über die Wirksamkeit des Testamentes. Einige Kinder beantragten dennoch einen Erbschein aufgrund dieses Testaments. Als Kinder des Verstorbenen wären sie auch ohne Testament Erbe