Nach Erbvertragsabschluss sind Änderungen nicht mehr möglich
Frankfurt/Main - Durch einen Erbvertrag kann man die Vererbung des Nachlasses sehr genau regeln. Auf der anderen Seite kann die Regelung später nicht ohne Zustimmung aller Vertragspartner geändert oder ergänzt werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Urteil (Az.: 7 U 78/16) feststellt, dass der Vertragserbe nicht durch später verfügte Vermächtnisse beeinträchtigt werden darf, wie die
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet.
In dem verhandelten Fall schlossen die Eltern 1980 einen Erbvertrag mit ihrem Sohn. Hier setzten sie sich gegenseitig und den Sohn nach dem Tod des Letztversterbenden zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Vaters errichtete die Mutter ein notarielles Testament, in dem sie dem Sohn ein zeitlich begrenztes Veräuße