BGH: Eheleute können Autoversicherung des Partners kündigen
Karlsruhe - Ein Ehepartner kann die Vollkaskoversicherung für das Familienauto auch dann allein kündigen, wenn der Vertrag auf seinen Mann oder seine Frau läuft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Mit dem Urteil hat das Gericht die Revision einer Ehefrau aus Baden-Württemberg zurückgewiesen (XII ZR 94/17). Der Ehemann hatte Ende 2014 aus wirtschaftlichen Gründen die auf den Namen seiner Frau ausgestellte Versicherung gekündigt. Im Oktober 2015 verursachte ein selbstverschuldeter Unfall mehr als 12 600 Euro Schaden. Im Januar 2016 widerrief die Frau die Kündigung und verlangte von der Versicherung die Begleichung des Schadens. Vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst) und dem Oberlandesgericht Stuttgart scheiterte sie.
Grundlage des Falls ist Paragraf 1357 des BGB, wonach jeder