Folgen einer Trennung vertraglich regeln

Koblenz – Wer nach einer möglichen Trennung in der Mietwohnung bleibt oder was mit dem gemeinsamen Haus passiert – all das können Paare schon in glücklichen Zeiten festlegen.

Besonders dann, wenn Partner gemeinsame Vermögenswerte angeschafft haben, raten die Experten der Rechtsanwaltskammer Koblenz zu einem Partnerschaftsvertrag. In diesem kann zum Beispiel auch festgehalten werden, wie im Fall einer Trennung das Umgangsrecht für Kinder geregelt werden soll. Geht es um gemeinsamen Grundbesitz oder erbrechtliche Regelungen, muss ein
Notar den Vertrag beurkunden.

Für nicht verheiratete Paare gibt es – anders als für Ehepaare – keine besonderen gesetzlichen Regelungen, erklären die Rechtsanwälte. So werden zum Beispiel Rentenanwartschaften nach einer Trennung nicht ausgeglichen. Auch Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich gibt es nicht. Wer die Kinder betreut, kann allerdings einen Anspruch auf Kindesunterhalt haben.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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