Durchschnittlicher Krankenkassenbeitrag steigt leicht

Berlin – Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich

auf steigende Krankenkassenbeiträge einstellen. Bei vielen könnte der

Beitrag aber auch sinken.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird im kommenden Jahr um

0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben, wie das

Bundesgesundheitsministerium nun mitteilte. Grund

dafür: Die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen. Allerdings

legt jede Krankenkasse selbst fest, wie hoch ihr tatsächlicher

Zusatzbeitrag ausfällt. Auch Beitragssenkungen seien bei Kassen mit

hohen Finanzreserven möglich, betonte das Ministerium. Die Höhe des

durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird jährlich neu festgelegt und

spiegelt als Orientierungsgröße den Finanzbedarf der Kassen insgesamt

wieder.

Gründe für wachsende Ausgaben sind laut Ministerium Verbesserungen in

der Versorgung, medizinischer Fortschritt und das steigende

Lebensalter der Menschen. Allerdings seien die Finanzreserven in den

vergangenen Jahren auf über 20 Milliarden Euro gestiegen. Mehr als

die Hälfte der Kassen verfüge über Betriebsmittel und Rücklagen, die

höher sind als die Ausgaben eines Monats. In diesem Fall dürfen sie

ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Einige Kassen, deren

Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe

hinausgehen, müssen diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre

schrittweise abbauen.

Errechnet wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf Basis einer

offiziellen Schätzung. Die Einnahmen des Gesundheitsfonds sollen im

kommenden Jahr demnach bei 240,2 Milliarden Euro liegen – die

Ausgaben der Kassen bei rund 256,8 Milliarden Euro.

Die gesetzlichen Kassen haben inzwischen beträchtliche Reserven

angespart. Allein von 2015 bis 2019 legten die Gesamtreserven von

14,5 Milliarden auf 21,2 Milliarden Euro zu. Ob der Gesamtbeitrag

also tatsächlich steigt oder eher fällt, hängt von der Finanzlage

jeder einzelnen Krankenkasse ab.

Seit 1. Januar diesen Jahres teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer

sowohl den variablen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen

Krankenversicherung als auch den allgemeinen, festen Beitrag von 14,6

Prozent je zur Hälfte. Davor mussten die Arbeitnehmer den

Zusatzbeitrag alleine schultern.

Fotocredits: Jan Woitas
(dpa)

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