Erziehungszeiten auf Rente anrechnen lassen

Berlin – Wer für die Erziehung der Kinder für einige Zeit ganz oder teilweise seine Berufstätigkeit unterbricht, bekommt in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Diese Zeiten werden aber nur auf Antrag angerechnet, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Gutgeschrieben bekommt sie der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat. Sind das beide Elternteile zu gleichen Teilen, wird die Zeit automatisch erst mal der Mutter gutgeschrieben. Soll aber der Vater einen Ausgleich erhalten, müssen die Eltern in einer gemeinsamen Stellungnahme erläutern, wer genau wann für das Kind die eigene Berufstätigkeit zurückstellt. Wichtig ist zu wissen: Diese Erklärung bezieht sich auf die Zukunft, rückwirkend gilt sie maximal zwei Monate.

Die vom Staat gezahlten Rentenbeiträge für Erziehungszeiten entsprechen derzeit den Beiträgen eines Versicherten mit einem Bruttogehalt von monatlich knapp über 3000 Euro, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wie lange Rentenbeiträge gezahlt werden, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab: Vor 1992 sind es zwei Jahre, bei Geburten ab 1992 beträgt die Kindererziehungszeit drei Jahre. Möglich sind solche Erziehungszeiten in den ersten zehn Lebensjahren des Kindes.

Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa/tmn)

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