Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Sie gehört wohl mit zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte: die private Haftpflichtversicherung. Sie deckt Sach- und Personenschäden ab. Schäden, die Sie anderen Menschen unbeabsichtigt zugefügt haben und unter Umständen danach vielleicht finanziell ruiniert sind. Denn ein kleiner Moment reicht, um eine Person so schwer zu schädigen, dass sie ihr Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen ist. Und das ist nun einmal sehr teuer.

Über Haftpflicht nur begrenzt abgedeckt

Aber was ist eigentlich mit den finanziellen Schäden, die andern durch eine falsche Beratung zugefügt werden? Das sind die sogenannten Vermögensschäden. Diese sind zwar auch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, jedoch sehr begrenzt. Denn im privaten Bereich kommt es nicht zu den Vermögensbetreuungspflichten. Gehören Sie jedoch einer der Berufsgruppen an, die den Dienstleistungssektor betreffen, dann empfiehlt es sich dringend eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn jeder, der eine beratende Funktion hat, der trägt eine große Verantwortung und damit verbunden auch ein großes Risiko. Bei der Vermögensschaden Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Berufshaftpflicht. Sie deckt die Schäden ab, die durch eine versehentliche falsche Beratung oder Begutachtung entstanden sind.

Welche Berufsgruppen sind betroffen?

Die Folge davon sind sogenannte echte Vermögensschäden, entstanden durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Ein solcher Vermögensschaden kann für den Beratenden enorme finanzielle Einbußen bedeuten. Denn er haftet mit seinem Kapital. Unter Umständen bedeutet das seinen finanziellen Ruin. Gleichzeitig ist dadurch die gesamte Existenz gefährdet. Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung steht aber nicht nur für diese Vermögensschäden ein, sondern wendet auch falsche Ansprüche ab. Berufsgruppen für eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung sind zum Beispiel Rechtsanwälte, Versicherungsmakler, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Notare oder Architekten. Für jede Berufsgruppe gibt es eine individuelle Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, denn das jeweilige Risiko der einzelnen Berufsgruppe variiert.

Bild: mekcar – Fotolia.de