Die steuerliche Absetzbarkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Der private Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit ist wichtig, da die gesetzliche Rentenversicherung nur bei Erwerbsminderung zahlt. Diese setzt voraus, dass der Versicherte keinerlei bezahlte Arbeitstätigkeit ausüben kann, wobei die Rentenversicherung zwischen der teilweisen und der vollständigen Erwerbsminderung unterscheidet. Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen dienen dem Schutz des Einkommens und sollten von der Steuer absetzbar sein. Das trifft mit Einschränkungen zu.

Die grundsätzliche Absetzbarkeit der Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen

Ob die Beiträge zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung von der Einkommensteuer absetzbar sind, richtet sich nach der Höhe der Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Vorsorgeaufwendungen sind bei Angestellten bis zu einer Höhe von 1.900 Euro und bei Selbständigen beziehungsweise Freiberuflern bis zu 2.800 Euro je Jahr abzugsfähig. Falls diese Beträge bereits durch die Beitragszahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung erreicht werden, lassen sich die Kosten einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr bei der Einkommensteuer geltend machen. Bei Angestellten bezieht sich die Summe der maßgeblichen Sozialversicherungsbeiträge auf den Arbeitnehmeranteil. Selbständige können nach einer Günstigerprüfung höhere Beträge für den Gesundheits- und Berufsunfähigkeitsschutz absetzen, vor allem Alleinstehende profitieren in den meisten Fällen von der weiteren Anwendung der vor der Rentenreform gültigen Steuersätze. Weitere Infos dazu finden Sie auch hier.

Günstigere Bedingungen bei der Kombination mit der betrieblichen Altersvorsorge

Der Berufsunfähigkeitsschutz lässt sich als betriebliche Altersvorsorge mit einer Rentenversicherung kombinieren. In diesem Fall verringern die Einzahlungen auf den Versicherungsvertrag sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass neben den Rentenzahlungen bei Berufsunfähigkeit eine lebenslang auszuzahlende Altersrente vertraglich vereinbart wird. Die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind uneingeschränkt steuerpflichtig. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich der zu versteuernde Ertragsanteil hingegen nach dem Alter des Versicherten bei Beginn der Rentenzahlung. Je jünger er bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, desto länger erhält er die Versicherungsleistung und desto höher fällt der Ertragsanteil aus.

Der Schutz vor den Folgen der Berufsunfähigkeit ist unverzichtbar

Versicherungsberater argumentieren gern mit der Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträge von der Einkommensteuer. Der Schutz vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit ist unverzichtbar, so dass der Abschluss einer entsprechenden Versicherung auch ratsam ist, wenn sich das Finanzamt wegen hoher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht an den Kosten beteiligt.

Fotoquelle: DOC RABE Media – Fotolia

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