Die Rürup-Rente – das sollten Sie über diese Form der Altersvorsorge wissen

Im Bundestag vergeht keine Legislaturperiode, in der nicht über eine weitere Reform der Rente nachgedacht oder verhandelt wird. Die fortschreitende Überalterung der Gesellschaft senkt das Vertrauen weiter Teile der Bevölkerung in die staatlichen Rentenkassen. Private Vorsorge wird immer größer geschrieben. Doch nicht bei jedem ist hierfür eine Riester-Rente geeignet.

Die Alternative für Selbständige: die Rürup-Rente

Bei der Riester-Rente erhalten angestellt Beschäftigte direkte staatliche Zulagen. Diese Möglichkeit ist unmittelbar an das Bestehen eines nichtselbständigen Arbeitsverhältnisses geknüpft. Selbständige waren von dieser Form der privaten Altersvorsorge ausgeschlossen. Im Zuge der Rentenreform unter Kanzler Gerhard Schröder wurde von Bert Rürup eine Variante für Freiberufler und Selbständige ins Spiel gebracht, welche seither seinen Namen trägt. Anders als bei der Riester-Rente geht es bei der Rürup-Rente nicht um staatliche Zuschüsse, sondern um Steuervorteile. Gefördert werden nicht vorzeitig auflösbare Rücklagen für das Alter. Wie bei der Riester-Rente stellen hierbei klassische Lebensversicherungen genauso eine Möglichkeit dar, wie Fonds- oder Banksparpläne. Wichtig ist vor allem die vertragliche Fixierung, welche eine vorzeitige Auszahlung der angesparten Rücklagen wirksam ausschließt.

Vor allem für hohe Einkommen interessant

Da die Rürup-Rente zentral auf Steuervorteile setzt, ist diese Form des Sparens fürs Alter vor allem für Selbständige mit hohen Einkünften und einem entsprechend hohen Steueraufkommen interessant. Die Einzahlungen auf eine Rürup-Rente können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dies ist momentan allerdings nur anteilig möglich. Allerdings steigt der derzeitige Satz von 78 Prozent jedes Jahr um weitere zwei Prozentpunkte. Ab 2025 können daher Einzahlungen auf eine Rürup-Rente vollumfänglich von der Steuer abgesetzt werden. Die Obergrenze beträgt dabei für Alleinstehende 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro. Ein weiterer Vorteil für Selbständige ist, dass Guthaben im Rahmen von Rürup-Rentenverträgen praktisch so gut wie nicht pfändbar sind.

Steuernachzahlung bei vorzeitiger Kündigung

Eine Sache, die man beim Abschluss eines Rürup-Rentenvertrages in jedem Fall beachten sollte ist, dass das eingezahlte Geld fest angelegt ist und nicht anders als für die Altersvorsorge verwendet werden kann. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit einer Auflösung des Vertrages. In diesem Fall sind aber alle gewährten Steuervorteile nachzuzahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf im-alter-sorglos.de, dem Infoportal von Swiss Life Select.

Bildcredit: Frank Täubel – Fotolia