Der Glücksspiel-Staatsvertrag – was besagt er?

Mit ein paar Klicks zum Lotterieglück – das ist seit 2012 wieder möglich. Zuvor war das Online-Tippen untersagt worden. Mit Hilfe des Glücksspiel-Staatsvertrags hatte der Gesetzgeber das schnelle Lotterie-Spiel am PC still gelegt.


Ein Gesetz mit Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte in einem Urteil von 2006, dass der Staat nicht nur das Glücksspiel als Einnahmequelle ausnutzen dürfe. Vielmehr habe der Staat auch eine Daseinsfürsorge für Spielsüchtige und müsse aktiv Prävention betreiben. Ergebnis war der 2007 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag. Damit einher ging ein Verbot des Online-Tippspiels. Ziel war es, die Spielmöglichkeiten für Suchtgefährdete einzugrenzen. Diese Regelungen betrafen allerdings nur die staatlichen Anbieter. Private Online-Spiele konnten ihr Geschäft am PC durchführen. Mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 2012 wurde der Passus geändert und die Online-Tippabgabe eingeschränkt wieder zugelassen.

Spielen für die Gemeinnützigkeit

Mit der Wiedereinführung der Online-Tippabgabe konnte sich die Lotterieverwaltung wieder steigender Einnahmen erfreuen. Die staatlichen Lotterien sind wieder konkurrenzfähig gegenüber privaten Anbietern, wurden durch den neuen Vertrag aber nicht von ihrem Auftrag der Spielsuchtprävention entbunden. Doch die Mehreinnahmen werden nicht für das Stopfen von Haushaltslöchern genutzt. Viele gemeinnützige Organisationen profitieren von den Einnahmen der Lotterieverwaltung. So gehen inzwischen fast 3 Milliarden Euro zum Beispiel an Sportverbände und Museen. Wer spielt, unterstützt quasi die Allgemeinheit. Vielerorts freuen sich Vereine und Hilfsorganisationen über einen Zuschuss aus dem Lotteriegeschäft. Ehrenamtliche können über diese Einnahmen ihre Projekte vorantreiben oder erst wahrnehmen. Mehr Infos hierzu finden Sie unter diesem Link.

Spielsucht auf dem Vormarsch

Trotz aller Versuche, das Glücksspiel einzudämmen, finden vor allem private Anbieter immer wieder Gesetzeslücken, um neue Spielformen auf den Markt zu bringen. Einige Bundesländer wie Berlin versuchen durch eine erweiterte Gesetzgebung dem Problem Herr zu werden – bislang mit mäßigem Erfolg. Durch das staatliche Lotteriesystem können aber bessere Schutzmechanismen etabliert werden. So sieht die Berliner Ergänzung zum Glücksspielstaatsvertrag eine Spielersperre vor – eine Maßnahme, die einen guten Anfang darstellt. Dennoch liegt noch ein langer Weg vor dem Gesetzgeber.

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