Das Handelsrecht: Privatrecht der Kaufleute

Wer in Deutschland ein Unternehmen betreibt, der muss seine Entscheidungen und Handlungen nach einer ganz bestimmten Rechtsprechung ausrichten: dem Handelsrecht. Beim Handelsrecht handelt es sich um ein spezielles Privat- oder Zivilrechtnämlich, das Privatrecht der Kaufleute, das auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Es regelt gezielt die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten. Doch nicht nur Kaufleute müssen heutzutage das Handelsrecht beachten, sondern auch die Industrie, das Handwerk und andere Zweige der Wirtschaft sind ihm unterworfen.

Ursprünge des modernen Handelsrechts

Die Bräuche des Handels, auf die das Handelsrecht zurückgeht, sind bereits sehr alt – denn der Handel begleitet die Menschheit beinahe seit Anbeginn der Zeit: Regeln und Moral, wie der Handel sinnvoll zu strukturieren sei, wurden da bereits sehr früh als nötig erachtet. Im deutschsprachigen Bereich hat das geschrieben Handelsrecht seinen Ursprung in den städtischen Rechten größerer Handelsmetropolen wie zum Beispiel den Hansestädten und den freien Reichsstädten. Gerade Lübeck und Augsburg werden als die Ursprünge des Handelsrechts gezählt. Doch auch Preußen spielte eine Rolle: Das Preußische Allgemeine Landrecht beschränkte sich zwar auf die Ständeordnung, war aber dennoch ein Fortschritt für das heutige Handelsrecht. Auch in anderen europäischen Städten gab es bereits früh bedeutende Gesetzeswerke: Dazu wird in Frankreich der Code de Commerce von 1807 gezählt, ein Beispiel für Spanien ist der Código de Comercio von 1829. In Deutschland trat ab 2861 in den meisten Bundesstaaten das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch in Kraft, das ab 1871 für das ganze Deutsche Reich galt. Erst am 1. Januar 1900 trat schließlich das Handelsgesetzbuch gleichzeitig mit dem Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft. In der Schweiz und in Österreich gelten andere Regelungen: Während die Schweiz keine eigenständige Kodifikation des Handelsrechts entwickelt hat, gilt in Österreich seit dem 19. Jahrhundert das Allgemeine Handelsgesetzbuch.

Sammlung von Vorschriften

Das Handelsrecht ist im Prinzip kein eigenes, vollständiges Recht, sondern eine Sammlung von ergänzenden Vorschriften zu allgemeinen Vorschriften, zum größten Teil aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Es beinhaltet Vorschriften über Rechtsbeziehungen zu Geschäftspartnern und gesellschafts- und wettbewerbsrechtliche Beziehungen zu anderen Unternehmen. Außerdem verpflichtet das Handelsrecht Kaufmänner zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, die den Vorschriften entsprechen muss, die im Handelsgesetzbuch aufgeführt werden.

Doch bevor das Handelsrecht angewendet werden kann, muss definiert werden, wer überhaupt unter den Begriff des Kaufmanns fällt. Deshalb steht der Kaufmannsbegriff an der Spitze des Handelsgesetzbuches. Wer selbstständig ein Handelsgewerbe betreibt, ist vor dem Recht gesehen Kaufmann und muss das Handelsrecht beachten. In drei Stufen ist zu entscheiden, wer Kaufmann ist: Erstens muss der wirtschaftliche Erwerbszweig als Gewerbe einzustufen sein, zweitens muss es sich bei diesem Gewerbe um ein Handelsgewerbe handeln, und drittens muss das Handelsgewerbe auch aktiv betrieben werden. Der Begriff des Gewerbes und des Betreiben des Gewerbes sind im Handelsrecht genau ausdefiniert und durch verschiedene Paragraphen und Regelungen bestimmt.

Handelsrecht im engeren Sinne

Im engeren Sinne versteht man unter dem Handelsrecht das Handelsgesetzbuch sowie seine Nebengesetze. Im weiteren Sinne aber umfasst das Handelsrecht das Gesellschaftsrecht, das in verschiedenen weiteren Gesetzen geregelt ist, aber auch das Wertpapier-, Banken- und Börsenrecht. Wer laut Handelsrecht in seiner Eigenschaft Kaufmann ist, dem werden zahlreiche Privilegien, aber auch Pflichten zuteil. Darunter gehört beispielsweise eine große Privatautonomie, der Grundsatz der Entgeltlichkeit, aber auch ein erhöhter Verkehrs- und Vertrauensschutz. Holen Sie sich Unterstützung mit einer Business Intelligence Software.

Foto: Lennartz – Fotolia.com

Werbung