Bildabmahnungen – das sollten Sie beachten!

Zum Thema Abmahnungen haben Sie sicher schon einmal etwas gehört. Bei dem Begriff Bildabmahnungen hingegen wahrscheinlich überlegen, was es damit genau auf sich hat. Es gibt kaum noch eine Webseite oder einen Internetshop, auf denen kein Foto zu sehen ist. Die Bilder sind dabei oft ansprechend dargestellt – verlockend, wenn Sie dringend ein Foto für den Verkauf eines Artikels benötigen. Doch aufgepasst: Bereits in dem Moment, in dem Sie ein Foto von einer Webseite kopieren, um es bei sich zu verwenden, verletzen Sie das Urheberrecht.

Welche Bilder sind geschützt?

Jedes Bild, welches im Internet zu sehen ist, ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Es wird jedoch unterschieden zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern. Hinter jedem Lichtbildwerk verbirgt sich ein Grafiker oder Maler, der dieses erstellt hat. Es handelt sich um professionelle Aufnahmen, die einem Schutz von 70 Jahren unterliegen. Lichtbilder hingegen müssen nicht vom Profi erstellt sein – daher sind sie nur 50 Jahre geschützt. Auch wenn das Bild keine Signatur oder kein Copyright Zeichen aufweist, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es dem Urheberrecht unterliegt. Haben Sie Gefallen an dem Bild gefunden und möchten es selbst verwenden, müssen Sie sich dafür eine Erlaubnis vom Urheber einholen. Leider lässt sich der Urheber beziehungsweise Rechteinhaber aber nicht immer feststellen. Nutzen Sie dennoch das Produktfoto oder das Bildmaterial, kann es relativ schnell zu einer Bildabmahnung kommen, denn in dem Fall handelt es sich um einen Diebstahl. Hier sollten Sie sich dann bei Fachanwälten wie www.abmahnungsberater.de eine Beratung einholen – hier erhalten Sie bundesweit Hilfe.

Bilder, die verwendet werden dürfen

Um einer Bildabmahnung vorzubeugen, ist es sicherlich am einfachsten, eigene Bilder zu verwenden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, aus Stockarchiven die Dateien zu übernehmen. Hier können sehr häufig Bilder inklusive des Urheberrechts gekauft werden. Einige Urheber stellen dort auch kostenlose Bilder zur Verfügung. Diese müssen Sie dann einfach bei der Verwendung mit dem Namen des Urhebers versehen und eine Bildabmahnung rückt in weite Ferne.

Sicherlich finden Sie im Internet viele Seiten, die einen kostenlosen Download von Fotos anbieten. Das hört sich im ersten Moment sehr gut an, doch sollten Sie trotzdem vorsichtig sein. Informieren Sie sich sehr genau über die angebotene Quelle und inwieweit Sie die Fotos verwenden dürfen. Oftmals finden Sie einen Hinweis mit der Auflage die Quelle der heruntergeladenen Fotos zu nennen. Machen Sie dies nicht, kann es auch hier zu einer hohen Schadensersatzklage kommen. Achten Sie sehr genau darauf, ob Sie die Fotos auch außerhalb Ihrer Privatsphäre verwenden dürfen. Wird das nicht ausdrücklich erwähnt, sollten Sie dies bitte vermeiden.
Grundsätzlich gilt also, dass alle Fotos, die Sie im Internet finden, urheberrechtlich geschützt sind. Wer das Risiko einer Bildabmahnung vermeiden möchte, benutzt ausschließlich selbsterstellte Fotos für eine weitere Verwendung.

Was ist eine Abmahnung?

Jeder Urheber eines Bildes hat die Möglichkeit, eine Bildabmahnung auszusprechen. Da aber nicht jeder mit der Rechtsprechung vertraut ist, wird meist ein Anwalt zurate gezogen, der diese dann versendet. Kommt es zu einer Bildabmahnung, können schnell hohe Mahngebühren auf Sie zukommen, die häufig bis zu 1000 Euro betragen können. Haben Sie eine Bildabmahnung erhalten, sollten Sie direkt den Beweis anfordern, dass das Urheberrecht wirklich verletzt wurde. Auch die Urheber müssen beweisen, dass sie das alleinige Recht zur Verwendung des Bildes haben. Allerdings sollten Sie sich dabei an die vorgegebene Frist halten, da sonst gerichtlich gegen Sie vorgegangen werden kann. Haben Sie ein Foto verwendet, welches nicht gekennzeichnet war, wurde auch hier das Urheberrecht verletzt, denn leider schützt Unwissenheit nicht vor einer Strafe.
Besonders vorsichtig sollten Sie bei allen Social Networks sein. Stellen Sie hier ein fremdes Foto ein, für das Sie sich keine schriftliche Verwendungserlaubnis geholt haben und es verbreitet sich wie ein Lauffeuer, wird die Strafe doppelt so hoch sein.


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