Betriebliche Vorsorge: Steuern sparen und das Alter absichern

Betriebliche Vorsorge: Steuern sparen und das Alter absichern

Schon lange garantiert die staatliche Grundrente kein Auskommen mehr nach Überschreiten der Pensionsgrenze. Neben privaten Formen der Altersvorsorge wie etwa der Riester Rente spielen deshalb betriebliche Formen der Absicherung für das Alter eine immer wichtigere Rolle. Verstärkt wird dieser Effekt durch die staatliche Förderung dieser Form der Vorsorge.

Ein stetig wachsender Markt

Wie bei der privaten Vorsorge für das Alter gibt es auch im Rahmen betrieblicher Lösungen eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Arbeitgeber haben hierbei die Wahl zwischen einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse, einer Unterstützungskasse, einer Direktzusage sowie einer Direktversicherung betriebliche Altersvorsorge – Ratschläge und weitere Informationen erhalten Interessierte auch auf der Seite von tecis. Unabhängig davon, welcher Weg gewählt wird, ergeben sich in jedem Fall steuerliche wie vor allem sozialversicherungsrechtliche Vorteile für alle Beteiligten. Denn die betriebliche Altersvorsorge unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht da es sich hierbei um eine private Form der sozialen Absicherung im Alter handelt. Folglich werden entsprechende Leistungen unmittelbar vom Brutto Gehalt in Abzug gebracht und sorgen auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite für geringere Abgaben an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen

Weiterhin erfolgen entsprechende Leistungen auch steuerfrei. Dies liegt daran, dass bei der Einkommensteuer das Zuflussprinzip gilt. Da es sich bei der betrieblichen Rente um zukünftige Leistungen handelt, werden entsprechende Leistungen nicht zur Einkommensteuer heran gezogen. Zwar werden dann später auf die tatsächlich erfolgenden Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge Einkommensteuern erhoben. Da die Einkünfte im Alter in der Regel geringer sind als während der beruflichen Tätigkeit rutscht man als Steuerpflichtiger in der Progression auf eine wesentlich niedrigere Stufe und hat so in jedem Fall eine Ersparnis. Allerdings ist der Betrag, der auf diese Weise steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden kann auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Aktuell sind dies 2.904 Euro. Darüber hinaus besteht aber die Möglichkeit, auch die vermögenswirksamen Leistungen abgabenfrei mit in die betriebliche Altersvorsorge einfließen zu lassen.

Auf mehreren Wegen für das Alter absichern

Der Trend geht klar in Richtung betriebliche Altersvorsorge. Je mehr Angestellte ein Unternehmen hat, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass entsprechende Angebote an Arbeitnehmer gemacht werden. Dies dient nicht zuletzt der dauerhaften Bindung von Arbeitskräften an das eigene Unternehmen. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird diese Form der Absicherung neben der staatlichen Rente und der privaten Vorsorge mittel- bis langfristig zu einem unverzichtbaren Baustein werden.

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