Austauschstudium in Frankreich – denken Sie an die passende Versicherung

Nicht nur Sprachstudenten profitieren von einem Aufenthalt in Frankreich. Mittlerweile verbringt fast jeder Student, egal in welcher Studienrichtung, mindestens ein bis zwei Semester im Ausland. Darunter auch viele, die sich für das wunderschöne Nachbarland Frankreich entscheiden.




Bienvenue en France

Studieren in Frankreich ist für viele Deutsche Studenten eine Attraktion. Ob in Paris, in der Bretagne, in den französischen Alpen oder in der Provence, jede Region hat ihre ganz spezifischen Eigenheiten und macht einen Aufenthalt in Frankreich zu einem einmaligen Erlebnis. Doch wer längere Zeit im Ausland verbringt, sollte sich ausführlich über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können unvorhersehbare und unangenehme Überraschungen bereithalten – besonders für diejenigen, die nicht ausreichend versichert sind.

Es gibt spezielle Angebote für Studenten, um eine günstige Auslandskrankenversicherung oder Reiseversicherung abzuschließen und somit für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen. Nur wer einen Aufenthalt unter 42 Tage in Frankreich plant, benötigt lediglich eine Reiseversicherung, die relativ günstig abzuschließen ist. Es sollte dabei stets darauf geachtet werden, dass Rücktransporte im Krankheitsfall von der Versicherung abgedeckt werden. Bei Aufenthalten für ein ganzes Semester oder noch länger, bieten private Versicherungsgesellschaften extra Auslandskrankenversicherungen an, die monatlich zu einem etwas höheren Betrag abgerechnet werden, jedoch für einen umfassenden Schutz sorgen.

Das sollten Sie unbedingt beachten

Keiner rechnet damit, dass plötzlich ein Krankentransport nach Hause notwendig sein könnte. Doch sind Sie erst einmal in der Situation, in der Sie schwer verletzt im Krankenhaus liegen und Spezialbehandlungen notwendig sind, würden Sie sich vielleicht wünschen, einfach zurück nach Deutschland zu kommen und dort medizinisch betreut zu werden. Doch an dieser Stelle ist zu bedenken, dass die herkömmliche Versicherung in Deutschland nicht die Kosten für den Rücktransport übernimmt. Hier ist direkt mit Preisen von mehreren zehntausend Euro zu rechnen, die Sie selbst bezahlen müssten. Damit Sie dieses Risiko nicht tragen, empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse.

Für Auslands-Studenten, die für ein Auslandssemester in Frankreich sind, ist es ratsam eine Auslandskrankenversicherung schon vor der Abreise abzuschließen – MAWISTA ist zum Beispiel spezialisiert auf Auslandskrankenversicherungen für deutsche Studenten im Ausland und bietet günstige Tarife.

Die Versicherungsbedingungen der Kasse sollten jedoch stets sorgfältig studiert werden, denn die Versicherungsleistungen sind nicht bei allen Auslandskrankenversicherungen gleich. Zwingend enthalten sein sollten ambulante Behandlungen inklusive Medikamenten sowie stationäre Behandlungen. Wie bereits erwähnt sollte der medizinische Rücktransport aber auch die Überführung bei Tod und bei einer Entbindung im Versicherungsschutz enthalten sein. Bestimmte Auslandsversicherungen schließen Zahnbehandlungen vollkommen aus dem Leistungssortiment aus, so dass Sie im Falle von Zahnschmerzen eventuell selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Wer Zahnschmerzen hat und eine Zahnbehandlung selbst zahlen muss, so auch schmerzstillende Behandlungen oder grundlegende Zahnersatz und –Zahnreparaturarbeiten, muss mit hohen Kosten rechnen. Achten Sie daher auch darauf, dass die Versicherung die Kosten für Zahnbehandlungen weitgehend übernimmt.

Die Abwicklung im Versicherungsfall gestaltet sich recht einfach. Das Geld wird zunächst bei ambulanten Behandlungen in Frankreich bar vorgestreckt, bevor die Versicherung dem Patienten die Kosten im Nachhinein, gegen Vorlage der Rechnung, zurückerstattet. Zu beachten ist stets, dass die Versicherung sich der Leistungspflicht entziehen kann, wenn zum Beispiel die Behandlung einer chronischen Krankheit im Ausland erfolgt, die der Patient schon vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hatte und die Versicherung darüber nicht im Vorhinein informierte.

Fotoquelle: Stefan Balk – Fotolia

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