2014: Welche gesetzlichen Änderungen kommen auf den Bürger zu?

Zum 1. Januar eines neuen Jahres treten traditionell eine Reihe neuer Regelungen in Kraft. Diese betreffen nicht zuletzt steuerliche Fragen, da in diesem Rahmen eine saubere Abgrenzung deutlich leichter fällt, wenn Änderungen nicht während eines laufenden Geschäftsjahres vorgenommen werden. Doch auch sonst ändert sich mit Beginn 2014 einiges für die Bürger.

Der Grundfreibetrag steigt

Bei der Einkommenssteuer steigt der Grundfreibetrag von 8.130 auf 8.354 Euro. Für Einkünfte unterhalb dieser Grenze fallen keinerlei Steuern an. Bei Ehepaaren erhöht sich der Grundfreibetrag entsprechend auf 16.708 Euro. Keine Änderungen ergeben sich dagegen bei den Kinderfreibeträgen. In besonderer Weise profitieren ab diesem Jahr eingetragene Lebenspartnerschaften von neuen steuerlichen Regelungen. Beim Splitting sind sie nun Ehepaaren gleichgestellt. Andererseits müssen Rentner bei der Steuer tiefer in die Tasche greifen. Der zu versteuernde Anteil der Alterseinkünfte steigt für Neurentner um zwei Prozentpunkte auf jetzt 68 Prozent. Steuerfrei bleiben demnach nur 32 Prozent der Rente. Diese Erhöhung betrifft allerdings nur neu hinzu kommende Rentner. Für alle vor 2014 in Rente gegangenen Arbeitnehmer ändert sich nichts.

Höhere Grundsicherung für Arbeitslose

Auch die Hartz IV Sätze steigen zum neuen Jahr. Der Regelbedarfssatz für Alleinstehende beträgt ab dem 1. Januar 2014 mit 391 Euro neun Euro mehr als im abgelaufenen Jahr. Für die weiteren im Haushalt befindlichen Personen gibt es pro Kopf zwischen fünf und acht Euro mehr pro Monat. Änderungen ergeben sich im steuerlichen Bereich bei den Reisekosten. Während motorisierte Zweiradfahrer höhere Sätze erhalten, fallen Steuervergünstigungen für Radfahrer vollständig weg. Gleiches gilt für Mitfahrer die mit Kollegen gemeinsam zur Arbeit unterwegs sind. Auch bei der doppelten Haushaltsführung aus Berufsgründen ergeben sich zum neuen Jahr Beschränkungen. Anerkannt werden zweite Wohnsitze nur noch dann, wenn sich der Inhaber des Zweitwohnsitzes an den Kosten des Erstwohnsitzes beteiligt. Außerdem beträgt die neue Höchstgrenze 1.000 Euro pro Monat.

Das Betreuungsgeld steigt

Eine weitere Neuerung zum 1. August betrifft die Erhöhung des Betreuungsgeldes von 100 auf 150 Euro pro Monat. Das Betreuungsgeld wird ab diesem Zeitpunkt dann nicht nur für das zweite sondern auch für das dritte Lebensjahr bezahlt. Auch von den Krankenkassen kommen positive Nachrichten: Keine Kasse wird in diesem Jahr Zusatzbeiträge erheben. Insofern dürften im Schnitt alle Menschen in Deutschland 2014 finanziell besser dastehen als im abgelaufenen Jahr.

Bild: ewolff – Fotolia