Unternehmensverkauf als Möglichkeit zur Nachfolgeregelung

Jeder Unternehmer sieht sich früher oder später damit konfrontiert, für sich und für sein Unternehmen eine geeignete Nachfolgeregelung zu finden. Für viele von ihnen zählt die Nachfolgeregelung zu einer der wichtigsten – wohl aber auch schwierigsten – Führungsentscheidungen.

Rechtzeitig Lösungen suchen

Speziell in kleinstrukturierten Betrieben sollte sich ein Unternehmer so früh wie möglich Gedanken darüber machen, wer im jeweiligen Fall die besten Voraussetzungen mitbringt, das Ruder zu übernehmen und das Unternehmen weiterhin erfolgreich zu führen. Nicht zuletzt erfordert es auch jemanden, der sich seiner sozialen Verantwortung gegenüber Mitarbeitern bewusst ist. Experten empfehlen für die Nachfolgeregelung einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren, eine genaue Vorlauf- und Planzeit miteingerechnet. Wer ist der geeignete Nachfolger? Hier ergeben sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten: eine familieninterne oder eine externe Nachfolgelösung (z.B. durch Unternehmensverkauf oder Fremdmanagement). Ist eine familieninterne Nachfolge nicht möglich, nicht zielstrebend oder wünschenswert, ist die Übertragung der Leitung des Betriebes an professionelle Verwalter oder Manager die naheliegendste Lösung.

Alternativen

Ein möglicher Vorteil hierbei ist, dass die Besitzverhältnisse sich unverändert im Familienkreis befinden. Vor allem aber bei kleineren Betrieben, wie im Handwerk und im Tourismus, ist bei Fehlen eines geeigneten Nachfolgers, der Unternehmensverkauf die einzige Alternative. Aber auch die Suche nach einem geeigneten Käufer gestaltet sich nicht ganz so einfach: neben den benötigtem Finanzkapital für den Erwerb des Unternehmens, den erforderlichen technischen, logistischen, organisatorischen und finanzwirtschafltichen Fähigkeiten, steht der Käufer auch häufig kontroversen Mitarbeiterinteressen, kritischen Kunden und Lieferanten gegenüber. Wichtig deshalb auch ein gezielt geplantes Management im Übergabeprozess, wobei sich dieser in die Abschnitte Vorbereitung, Einstieg und Übergabe unterteilen lässt. Neben den Verträgen, die beim Verkauf abgeschlossen werden, um die rechtlichen und finanziellen Aspekte zu regeln, sollte bei der Übergabe der Unternehmensführung außerdem auch ein „moralisch verpflichtendes Regelwerk“ definiert werden. Sinn dieser schriftlichen Vereinbarung ist es, das Unternehmen nach Werten auszurichten mit dem Ziel, auch in Zukunft nachhaltig und gesund zu wachsen, Profite für den Unternehmer, die Mitarbeiter und nicht zuletzt für die Gesellschaft zu erzielen – mit vertretbarem Risiko, generationsübergreifend.

Dieses Foto: cirquedesprit – Fotolia

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