Was man bei der Kündigung von Versicherungen beachten muss

Düsseldorf – Bessere Konditionen oder ein günstigerer Tarif: Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Versicherte ihren Anbieter wechseln wollen. Bevor sie den alten Vertrag kündigen, müssen sie jedoch einiges beachten.

Welche Fristen Versicherte einhalten und was sie sich vorher überlegen müssen, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wann ist es sinnvoll, eine Versicherung zu kündigen?

Weidenbach: Eine Kündigung kann sinnvoll sein, wenn Verbraucher eine bessere Alternative finden oder sie den Versicherungsschutz nicht mehr benötigen – etwa wenn sie ihr Smartphone versichert haben und dieses kaputt geht. Entscheidend dabei ist, dass Versicherte die Alternativen prüfen. Hat eine neue Versicherung wirklich die besseren Konditionen? Bei einer Lebensversicherung müssen Verbraucher zum Beispiel bestimmte gesundheitliche Anforderungen erfüllen. Diese fragt der neue Versicherer meist erneut ab. Oft erhöht sich dann das Eintrittsalter. So kann sich der Tarif unter Umständen verteuern. Im Zweifel kann ein unabhängiger Berater bei der Entscheidung helfen, ob es sinnvoll ist, einen Versicherungsvertrag zu kündigen.

Was muss ich bei der Kündigung beachten?

Weidenbach: Bevor Versicherte ihren Vertag kündigen, sollten sie sich im Vorfeld über Fristen informieren. Oftmals müssen sie den Tarif drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahrs kündigen. Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die Frist hingegen meist nur einen Monat. Wer sich nicht sicher ist, kann die Kündigung auch zum «nächstmöglichen Zeitpunkt» erklären. Wichtig ist immer, das Anschreiben zu unterschreiben sowie die Versicherungsart und -nummer anzugeben. Zudem sollten Versicherte eine schriftliche Bestätigung anfordern. Und noch ein Tipp: Die Kündigung am besten per Einwurf-Einschreiben versenden. So können Versicherte belegen, dass das Schreiben beim Versicherer fristgerecht eingegangen ist.

Wann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht?

Weidenbach: Bei einer Beitragserhöhung haben Versicherte in der Regel die Möglichkeit, einen Vertrag vorzeitig zu beenden. Das gilt auch, wenn Leistungen im Tarif wegfallen. Wann und ob der Versicherer seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt, entnehmen sie am besten den Vertragsunterlagen. Bestimmte Erhöhungen sind oftmals bereits im Vertrag festgeschrieben. Dann entfällt der Anspruch, früher zu kündigen. Auch wenn Kunden vorzeitig den Vertrag beenden können, sollten sie vor der Kündigung in Ruhe einen neuen Versicherer oder Tarif suchen.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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