Stiftungen für jeden Zweck

Stiftungen werden häufig mit gemeinnützigen Vereinen verwechselt, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Spendeneinnahmen angewiesen sind und gegen Gebühren Mitglieder aufnehmen. Dabei unterscheiden sich Verein und Stiftung in vielen Aspekten, angefangen damit, dass Stiftungen nicht unbedingt gemeinnützig sein müssen.

Arten von Stiftungen

Stiftungen werden entweder gegründet, um eigene Projekte durchzuführen, oder um die Arbeit Dritter finanziell zu unterstützen. Im ersten Fall spricht man von Förderstiftungen, im zweiten von operativen Stiftungen. Gemeinsam ist beiden, dass sie in der Regel für die Ewigkeit angelegt sind.

Nutzen

Stiftungen werden für alle erdenklichen Zwecke eingerichtet. Sie können gemeinnützig oder privatnützig sein. Gemeinnützige Stiftungen genießen steuerliche Vorteile, privatnützige nicht. Gemeinnützige Zwecke wären Erhaltung von Kulturgütern, Speisung der Armen, Förderung behinderter oder besonders begabten Menschen, Forschung auf dem Gebiet des Klimachutzes, Bau und Erhalt von Krankenhäusern, um nur einige zu nennen. Privatnützig bedeutet, dass eine Stiftung zu Gunsten eines Personenkreises oder einer einzelnen Person angelegt wird. Im Bereich der Familie kommen Stiftungen vor, in denen ein testamentarisch zugedachtes Vermögen bis zur Volljährigeit des Erben verwaltet wird. Gelegentlich wird auf diese Weise ein besonders verschwenderisches Familienmitglied davon abgehalten, das Familiengeld bis zur Neige zu verprassen. Weiterhin kommen privatnützige Stiftungen in Unternehmen vor. Sie ermöglichen Betrieben die soziale Versorgung von Betriebsangehörigen, ohne Beiträge von den Versorgten zu fordern. Das deutsche Recht sieht sogar eine Stiftungsform mit der Bezeichnung Stiftung und Co. KG vor. Diese ist ein nützliches Instrument für Kommanditgesellschaften, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Als Handelsgesellschaft wird diese ins Handelsregister eingetragen.

Innere Struktur

Der augenfälligste Unterschied zum Verein ist sicherlich, dass die Stiftung keine Mitglieder hat. Ihre höchste Instanz und Vertretung nach außen übernimmt ein Vorstand, der nicht zwingend so bezeichnet werden muss. Ebenso könnte er sich Direktion oder Management nennen. Große Stiftungen besitzen darüber hinaus noch weitere Gremien, die Verwaltungs- und Repräsentationsaufgaben wahrnehmen.

Finanzen

Alles beginnt mit einem Vermögen, welches bei Einrichtung einer Stiftung dieser gewidmet wird. Das Vermögen wird im Namen der Stiftung ertragbringend angelegt und muss so groß sein, dass es den Projekten, die die Stiftung durchführt oder unterstützt, langfristig gerecht werden kann. Es sind die Erträge, die in stiftungseigene oder fremde Projekte fließen. Das Grundvermögen wird erhalten und produziert immer weiter die für die Stiftungsaufgaben notwendigen Gelder. Dieses Prinzip erlaubt es, Stiftungen über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte zu erhalten. Trotzdem dürfen Stiftungen Geldspenden entgegennehmen. Viele verzichten allerdings darauf, nicht nur, weil sie finanziell gut ausgestattet sind, sondern um sich den Ruf der Unabhängigkeit von fremden Interessen zu bewahren.Über die rechtskonforme Finanzverwaltung von Stiftungen wacht die Stiftungsaufsicht.

Stiftungen und die Öffentlichkeit

Vereine und Handelsfirmen sind der Öffentlichkeit in einem rechtlich festgelegten Maß auskunftsverpflichtet. Es existieren Handels- und Vereinsregister, die von jeder juristischen Person eingesehen werden können. Dies ist bei Stiftungen anders. Es existiert kein rechtsverbindliches Striftungsregister. Zwar werden Stiftungen von regionalen Behörden in Listen geführt, jedoch haben diese lediglich groben Orientierungscharakter. Die Einsicht dieser Listen ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern finden Bürger Stiftungsverzeichnisse im Internet, in anderen Bundesländern muss, wer Einsicht in das Verzeichnis begehrt, ein berechtigtes Interesse nachweisen.

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