Der letzte Wille zählt – Worauf es im Testament ankommt
München - Mit einem Testament sollte im Erbfall alles geregelt sein - eigentlich. In der Praxis verwenden Erblasser in ihren Testamenten oft Begriffe, ohne sie genauer zu definieren.
«Das Erbrecht ist unglaublich kompliziert», sagt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in Berlin. «Bei einem ohne rechtliche Beratung verfassten Testament, das aus mehr als einem Satz besteht, sind Probleme eigentlich vorprogrammiert.»
Fünf Fallen, auf die Erblasser achten sollten:
Vermächtnis vs. Erbe: «Ich vermache meinem einzigen Sohn mein Haus» - Formulierungen wie diese tauchen in vielen Testamenten auf. Das Erbe ist damit aber noch nicht geregelt. Was viele hier nicht bedenken: Jemandem etwas zu vermachen, heißt nicht, ihn zum Gesamterben zu machen. Ein Vermächtnisnehmer bekommt nur den einen ihm