Die häufigsten Abmahngründe für Online-Händler

Online-Händler müssen zahlreiche rechtliche Regeln beachten, ansonsten drohen Abmahnungen. Selbst aus vermeintlich kleinen Mängeln können hohe Kosten entstehen. Vor allem im Widerrufsrecht begehen zahlreiche E-Commerce-Betreiber Fehler.



Unzulässige Einschränkung der Verbraucherrechte

Der Gesetzgeber gesteht Verbrauchern ein weitreichendes und leicht in Anspruch zu nehmendes Widerrufsrecht zu. Viele Webshops formulieren aber Einschränkungen und somit eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese Beispiele führen oftmals zu Abmahnungen:

  • Händler dürfen nicht fordern, dass Käufer Waren nur in der unversehrten Originalpackung zurücksenden dürfen.
  • Sie dürfen auch nicht verlangen, dass Verbraucher eine Rücksendung mit dem Webshop abstimmen müssen. Sie können Waren innerhalb der Widerrufsfrist jederzeit zurückschicken und nehmen allein damit ihr Recht wahr.
  • Betreiber können das Widerrufsrecht bei zurückgesandten Produkten mit üblichen Gebrauchsspuren nicht ausschließen.
  • Händler dürfen auch nicht ankündigen, dass sie bei unfrankierten oder nicht ausreichend frankierten Rücksendungen die Annahme verweigern.

Widerrufsbelehrung: Typische Formfehler

Fehlende Hinweise können ebenfalls eine Abmahnung begründen. Händler müssen über folgende Sachverhalte aufklären:

  • Kunden müssen einen Widerruf in Textform formulieren, sofern sie die Ware nicht zurücksenden.
  • Webshops müssen explizit darauf hinweisen, dass Kunden die Ware auch ohne textliche Mitteilung einfach zurückschicken können.
  • In der Widerrufsbelehrung muss stehen, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief oder des Pakets genügt.
  • Aus der Belehrung muss eindeutig hervorgehen, gegen wen Verbraucher den Widerruf geltend machen können.

Darüber hinaus sollten Händler die Form wahren. Das betrifft etwa die Darstellung der Widerrufspflicht. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt dürfen sie die Belehrung in einen Scroll-Kasten einfügen. Dieser muss aber eine gewisse Größe besitzen, so dass Verbraucher den Text leicht lesen können. Ein zu kleines Feld stellt einen Rechtsverstoß dar. Ein weiteres Beispiel zeigt, wie vorsichtig Shop-Betreiber sein sollten: So kann eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung juristischen Ärger zeitigen. Diese könnte Kunden zu der irrigen Annahme verführen, sie können ihr Widerrufsrecht auch per Telefonat in Anspruch nehmen.

Sorgfalt walten lassen

In einer Widerrufsbelehrung können sich zahlreiche Abmahngründe finden: unzulässige Einschränkungen, fehlende Hinweise, irreführende Zusätze und Formfehler. All diese Mängel können hohe Kosten verursachen. Deswegen entwerfen Händler die Belehrung am besten zusammen mit einem Fachanwalt. Über die Seite anwaltskanzlei-online.de können Sie Anwälte finden, die sich auf das Themengebiet Onlinehandel spezialisiert haben.

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