Ein Einblick in das deutsche Waffengesetz

Was für Waffen dürfen Privatpersonen besitzen? Waffen unterliegen in Deutschland dem deutschen Waffengesetz (WaffG), dieses gilt als eines der strengsten Waffengesetze im internationalen Rahmen. Es regelt nicht nur die Bestimmungen zum Besitz von Waffen, sondern auch die Umstände um Instandhaltung und Munitionskauf und -besitz.

Verbotene Waffen in Deutschland

Es gibt in Deutschland Waffen, deren Besitz verboten ist, dazu gehören zum Beispiel Würgehölzer, Schlagringe und Springmesser. Auch ein Verkauf oder Inverkehrbringen der besagten Waffen stellt laut Gesetz eine strafbare Handlung dar.

Waffenrechtliche Einstufungen bei Schusswaffen

Für die meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich, bei Sport-, Jagd- und Dienstwaffen unterscheidet man trotz eines vorhandenen Waffenscheines verschiedene Arten von Waffenbesitz und -transport. Für die meisten Druckluftwaffen ist ein Waffenschein nicht erforderlich. Ein Druckluftgewehr kann ohne weiteres in Besitz genommen oder bei Sportveranstaltungen und auf Privatgelände geführt und benutzt werden. Alle anderen Schusswaffen bedürfen gesonderter Regelungen, die genau auf die einzelnen Waffengruppen im Gesetz ausgeführt werden. Dabei sind sogar die Art des Transportes und verschiedene Möglichkeiten der Sicherung von Bedeutung. Für Druckluftwaffen über 7,5 Joule braucht man allerdings einen Jagdschein und eine grüne Waffenbesitzkarte.

Jagdwaffen – das Führen, der Transport und die Aufbewahrung zuhause

Ein Jagdgewehr muss im häuslichen Umfeld in einem verschließbaren Waffenschrank aufbewahrt werden, den Schlüssel darf nur der Jäger selbst nutzen. Schon die Entnahme des Gewehres aus dem Waffenschrank gilt als Führen der Waffe. Die Waffe ist erst im Jagdrevier schussbereit zu machen, sie darf also auch nicht geladen transportiert werden. Es darf keine Patrone im Lauf sein während des Transportes der Waffe bis zum Jagdrevier. Fährt der Jäger vor Sonnenaufgang ins Revier zum Morgenansitz, darf die ungeladene Waffe vorn im Auto auf dem Beifahrersitz transportiert werden, ansonsten sind die Regelungen bei weiteren Fahrten sehr streng, die Waffe muss im verschlossenen Kofferraum des Wagens transportiert werden.

Sportschützen und der Transport der Waffe zum Schießplatz

Sportschützen müssen einen Waffenschein besitzen und dürfen ihre Sportgewehre nur transportieren und nicht am Leib führen, das bedeutet, sie bewegen die Waffen ausschließlich in einem verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer. Dies gilt auch für den Weg zum Büchsenmacher für Instandhaltung und Pflege.

Einzellader und Repetiergewehre

Für Einzellader und Repetiergewehre benötigen deutsche Schützen einen Jagdschein und eine gelbe Waffenbesitzkarte. Diese Gewehre sind typische Jagd- und Sportwaffen. Für Blockflinten gilt die gleiche Regelung.

Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen

Für Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen ist ein kleiner Waffenschein nötig, diese tragen ein PTB-Zeichen und dienen zur Selbstverteidigung. Das Führen dieser Waffen ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt.

Hieb- und Stoßwaffen

Hieb- und Stoßwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht zugriffsbereit geführt werden. Dazu zählen Schwerter, Bajonette, Messer mit mehr als 12 Zentimeter Klingenlänge und erlaubte Springmesser. Ein Besitz dieser Waffen ist Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Der Transport dieser Waffen ist ausschließlich in verschlossenen Behältnissen erlaubt, auch für Theateraufführungen gelten diese Regeln. Der Transport ist bis zur Bühne in verschließbaren Behältnissen durchzuführen und die Nutzung der Waffen ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt.

Die Armbrust

Die Armbrust ist rechtlich den Schusswaffen gleichgestellt, unterliegt aber nicht so strengen Auflagen wie das Führen von Gewehren und Pistolen in Deutschland.

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