Bei Umzug: Neue Adresse Vertragspartnern melden

Hamburg (dpa/tmn) – Wer umzieht, kann einen Nachsendeauftrag bei der Post oder einer privaten Firma stellen. Kommen wichtige Briefe dennoch nicht an, kann dies zu Problemen führen – beispielsweise wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig eintrifft und dadurch Mahngebühren anfallen.

Dann stellt sich die Frage, wer für angefallene Kosten haftet. Grundsätzlich gilt: «Ansprüche gegen den Anbieter des Nachsendeauftrags können Verbraucher nur geltend machen, wenn überhaupt kein Brief bei der neuen Adresse ankommt», sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ansonsten haftet die Post in der Regel nicht. Zumal Verbraucher keine Garantie haben, dass Briefe innerhalb einer bestimmten Zeit ankommen.

Fordert ein Vertragspartner Mahngebühren, liegt die Beweispflicht bei ihm. Der Gläubiger muss also nachweisen, dass die Rechnung dem Kunden zugestellt wurde. «Es reicht nicht, dass er den Brief abgeschickt hat», erklärt die Juristin. Er muss nachweisen, dass der Brief auch beim Kunden angekommen ist. Deshalb empfiehlt sie, wichtige Unterlagen nur per Einschreiben mit Unterschrift oder per Einwurf zu verschicken – das gilt für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen.

Damit solche Probleme gar nicht erst entstehen, rät Rehberg: Nach einem Umzug allen wichtigen Vertragspartnern zusätzlich die neue Adresse mitzuteilen – also Versicherungen, Behörden, Kreditinstitute sowie die Krankenkasse und den Vermieter informieren.

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(dpa)