Zählerstand direkt beim Einzug dem Versorger mitteilen

Erfurt – Wer in eine neue Wohnung einzieht, sollte seinem Energieversorger den übernommenen Zählerstand so bald wie möglich mitteilen. Am besten ist es, das schriftlich zu erledigen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt.

Andernfalls kann es unter Umständen passieren, dass der anteilige Verbrauch des Vormieters nicht richtig geschätzt wird. Wird er etwa zu niedrig angesetzt, muss möglicherweise der Nachmieter für den Rest aufkommen.

Ratsam ist es aus Sicht der Verbraucherschützer, seinen Zählerstand zu jedem Monatsende abzulesen und schriftlich festzuhalten. Das gibt einen guten Überblick über den eigenen Verbrauch. Außerdem hat man für den Versorger immer gleich die tatsächlich abgelesenen Zählerdaten parat. Das kann Auseinandersetzungen etwa über die Höhe der Rechnungen vermeiden.

Fotocredits: Ralf Hirschberger
(dpa/tmn)

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