Wie Verbraucher ihre Immobilienfinanzierung absichern

Kiel – Die Europäische Zentralbank (EZB) will die Anleihekäufe zum Jahresende einstellen. Damit könnte die Notenbank auch das Ende der niedrigen Zinsen in Europa einleiten, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Wer eine Immobilie erworben hat und in den nächsten Jahren einen neuen Zins für die Anschlussfinanzierung vereinbaren muss, sollte sich deshalb gegen steigende Zinsen absichern. Drei Möglichkeiten:

– Bausparvertrag: Bei einem Bausparvertrag erwirbt man einen Anspruch auf ein Darlehen zu festgelegten Konditionen. Um die Voraussetzungen für die Darlehensvergabe zu schaffen, muss man über einen längeren Zeitraum einen festgelegten Sparbeitrag zahlen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Verbraucher hier aber mindestens zehn Jahre einkalkulieren, bevor das Baudarlehen ausgezahlt werden kann. Die Abschlusskosten liegen durchschnittlich bei einem Prozent der Bausparsumme.

– Forwarddarlehen: Bei einem Forwarddarlehen schließt der Kunde einen Vertrag für die Anschlussfinanzierung ab, bevor seine Zinsbindung abläuft. Das ist in der Regel bis zu fünf Jahre im Voraus möglich. Wenn die Zinsen in diesem Zeitraum steigen, profitiert der Kunde, weil der Zinssatz für sein Darlehen bei Vertragsabschluss auf niedrigem Niveau festgesetzt wurde. Für diese Sicherheit verlangen Banken aber einen Aufschlag. Forwarddarlehen sind daher oft ein wenig teurer. Und sie bergen ein Risiko: Bleiben die Zinsen nämlich niedrig, hat der Kunde unter Umständen draufgezahlt.

– Tilgung erhöhen: Wer noch finanziellen Spielraum hat, kann auch seine Tilgung erhöhen. Sondertilgungsrechte sollten voll ausgeschöpft werden. Und: Wenn nach Ablauf der ersten Zinsbindung die Hälfte der Gesamtschuld abbezahlt ist, sollten Verbraucher weiterhin ihre bisherige Rate zahlen. Wer stattdessen die Raten verkleinert, braucht länger für die Tilgung.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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