Wie kann man die Krankenkasse in der Schweiz wechseln?

Trotz gesetzlicher Vorgaben gibt es zwischen den einzelnen Krankenversicherungen in der Schweiz große Unterschiede. Grund dafür ist die freie Gestaltung der Tarife. Zwar sind die Grundleistungen identisch, die Krankenversicherungen bieten aber unterschiedliche Serviceleistungen an. Ein Beitragsvergleich kann lohnenswert sein und einige Einsparungen bringen. Wichtig bei einem Wechsel der Krankenkasse sind die richtige Vorgehensweise und die rechtzeitige Kündigung.

Vergleichen lohnt sich

Das Gesetz in der Schweiz gibt den Krankenversicherungen Vorlagen. Diese haben jedoch große Freiräume in der Gestaltung ihrer Tarife. Der Staat schreibt vor, dass dem Versicherungsnehmer beim Krankenkassenwechsel keine Nachteile entstehen dürfen. Teilweise verlangen die Krankenversicherungen jedoch Administrationskosten, diese dürfen jedoch nicht mehr als die Hälfte der Prämie ausmachen. Wer die Anbieter vergleicht, kann in den unterschiedlichen Regionen zwischen zahlreichen Krankenversicherungen wählen. Die Tarife variieren sehr stark, Ersparnisse bis zu 100 Franken sind keine Seltenheit. Damit der Wechsel gültig ist, muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese hängt vom Franchisegeber ab. Teilweise kann zum Ende eines halben Jahres, also Juni oder Dezember, gekündigt werden, bei manchen Versicherungen ist eine Kündigung nur zum Jahresende möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, im Falle einer Beitragserhöhung gilt ein Recht auf Sonderkündigungsfrist.

So klappt es mit dem Wechsel

Viele Menschen in der Schweiz sind unsicher, wie der Krankenkassenwechsel vor sich geht, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht. Neben der Einhaltung der Fristen, gibt es noch ein paar Dinge zu beachten, mit der richtigen Vorgehensweise lässt sich bares Geld sparen – hier gibt es mehr Informationen zum Krankenkassenwechsel. Am besten schicken Sie Ihre Kündigung spätestens eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist ab und melden sich rechtzeitig bei Ihrer neuen Krankenkasse an. Die Fristen sind, wie vorstehend schon erwähnt, unterschiedlich und richten sich nach der Höhe der neuen Prämie. Versenden Sie die Kündigung immer per Einschreiben. Besteht eine Zusatzversicherung beim alten Versicherungsgeber, so kann die Grundversicherung gekündigt werden, die zusätzliche Versicherung kann weiterhin bestehen bleiben. Wer es versäumt, der neuen Krankenkasse rechtzeitig beizutreten, der bleibt trotz Kündigung weiterhin bei der bisherigen Versicherung abgesichert.
Wer sich eingehend über die unterschiedlichen Tarife in der Schweiz informiert, kann bei den Beiträgen sparen. Wichtig ist, beim Wechsel ein paar grundlegende Dinge zu beachten und die Kündigungsfrist einzuhalten. Empfehlenswert ist, die alte Versicherung erst zu kündigen, wenn die Aufnahmebestätigung von der neuen Krankenkasse vorliegt.

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