Wie Anleger unseriöse Produkte erkennen

Bonn – Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen in Deutschland nur mit staatlicher Erlaubnis betrieben werden. Zuständig dafür ist in der Regel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Der Haken: Selbst wenn die BaFin Anbietern eine Erlaubnis erteilt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass deren Produkte empfehlenswert sind, erklärt die Aufsichtsbehörde. Drei Warnzeichen:

– Investment auf Probe: Manche Anbieter locken mit der Möglichkeit, zunächst probeweise einen kleineren Betrag anzulegen. In der Regel zahlt sich das erstmal aus: Nach kurzer Zeit berichten Anbieter vom Erfolg der Anlage. Das soll Anleger dazu verleiten, mehr Geld zu investieren. Der weitere Erfolg ist aber nicht garantiert.

– Unklares Produkt: Bei der Geldanlage ist Transparenz wichtig. Das heißt: Anleger sollten das Produkt verstehen. Hat der Anbieter Schwierigkeiten, sein Produkt zu erklären, sollten Anleger misstrauisch werden. Grundsätzlich gilt: Je komplizierter ein Produkt ist, desto mehr Erfahrung sollten Kunden mit Finanzgeschäften haben.

– Undurchsichtige Ausstiegsmöglichkeiten: Der Einstieg ist meist einfach. Der Ausstieg nicht immer. Verträge mit mehreren Jahren Laufzeit sollten nur abgeschlossen werden, wenn an der Seriosität des Anbieters keine Zweifel bestehen. Das gilt vor allem, wenn es keine Möglichkeit zum vorzeitigen Ausstieg gibt.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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